Die 1. Verhandlungsrunde im Einzel- und Versandhandel erbrachte keine Annäherung der beiden Tarifparteien. Die Arbeitgeber legten ein erstes Angebot vor, das von ver.di als völlig unzureichend zurückgewiesen wurde.

Das Angebot sieht über eine Laufzeit von 24 Monaten folgende Erhöhungen der Löhne und Gehälter vor:
‐ 1,5 % ab 1. Juni 2019,
‐ weitere 1,0 % ab 1. Juni 2020.

Die Ausbildungsvergütungen sollen entsprechend angehoben werden.

Die Arbeitgeber lehnen die Unterstützung der Forderung ab, die Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Auch gibt es keine Bereitschaft der Arbeitgeber Benachteiligungen der Beschäftigten im Osten gegenüber dem Westen auszugleichen.

Eine Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder stößt bei den AG ebenfalls auf heftigen Widerstand.

„Ich bin doppelt enttäuscht über das AG-Angebot“, so ver.di Verhandlungsführer Jörg Lauenroth-Mago, „das Angebot der Erhöhung ist völlig unzureichend. Dass die Arbeitgeber überhaupt keine Bereitschaft zeigen, auf die besondere Situation in unseren drei Bundesländern einzugehen, macht mich wütend und treibt unsere KollegInnen vor die Tür.“

Ver.di kritisierte, die vorgeschlagenen Erhöhungen lägen unter den zu erwartenden Preissteigerungen und bedeuteten somit Reallohnverluste für die Beschäftigten. „Damit sollen die Beschäftigten von der prognostizierten guten wirtschaftlichen Entwicklung im Einzelhandel abgehängt werden“, so Jörg Lauenroth-Mago weiter.

Ver.di fordert für die 256.000 Beschäftigten des Einzel- und Versandhandels in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Erhöhung von 2 Cent pro Minute. Die Ausbildungsvergütungen sollen je Ausbildungsjahr um 100 EUR steigen. Der Tarifvertrag soll für eine Laufzeit von 10 Monaten abgeschlossen werden.

Damit der Tarifvertrag auch allen Beschäftigten zu Gute kommt, will ver.di gemeinsam mit den Arbeitgebern die Allgemeinverbindlichkeit für die Tarifverträge des Einzel-/Versandhandels beantragen.

Die Verhandlungen werden am 19. Juni 2019 fortgesetzt.

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