Sächsische Hochschulen und Forschungsinstitute haben zum Teil im Verbund mit Partnern außerhalb Sachsens bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Forschungsgelder in Höhe von insgesamt 67, 7 Mio. Euro für ein Graduiertenkolleg und fünf Sonderforschungsbereiche eingeworben.

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Ich gratuliere den erfolgreichen Forscherinnen und Forschern herzlich dazu, dass sie sich gegen eine harte Konkurrenz durchsetzen konnten. Ich sehe die DFG-Förderung auch als Bestätigung der wissenschaftlichen Exzellenz an sächsischen Hochschulen. Zudem begrüße ich die Verbünde mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen anderer Bundesländer und die fakultätsübergreifende Zusammenarbeit. Die Konzentration wissenschaftlicher Expertise stärkt die Forschung und steigert die Sichtbarkeit des Forschungsstandorts Deutschland.“

Bei den Graduiertenkollegs überzeugte der gemeinsame Einrichtungsantrag der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Sprecherhochschule) und der Universität Leipzig für das Projekt „Starke Dynamik und Kritikalität in Quanten- und Gravitationssystemen “. Das Vorhaben wird ab Juli 2019 für eine erste Förderperiode von viereinhalb Jahren von der DFG gefördert.

Bei den Sonderforschungsbereichen hatten drei Konsortien bereits ihre Exzellenz unter Beweis gestellt und werden nun für eine abschließende Förderperiode von weiteren vier Jahren gefördert.

Dazu gehören der Sonderforschungsbereich „Multifunktionale Filter für die Metallschmelzefiltration – ein Beitrag zu Zero Defect Materials“ an der TU Bergakademie Freiberg, „Thermo-Energetische Gestaltung von Werkzeugmaschinen“ an der RWTH Aachen, der TU Chemnitz und der TU Dresden und der Sonderforschungsbereich „Polymere unter Zwangsbedingungen: eingeschränkte und kontrollierte molekulare Ordnung und Beweglichkeit“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Universität Leipzig.

Bei den Einrichtungsanträge für neue Sonderforschungsbereiche haben sich in einem harten Auswahlverfahren beide Vorhaben durchgesetzt, an denen die TU Dresden als antragstellende Hochschule beteiligt ist.

Für eine erste Förderperiode von vier Jahren können damit ab Juli 2019 folgende Forschungsverbünde ihre Arbeit aufnehmen: “Verlust und Wiedererlangung der Kontrolle bei Suchterkrankungen: Verläufe, Mechanismen und Interventionen“ an der Charité-Universitätsmedizin Berlin, der TU Dresden und der Ruprechts-Karls-Universität Heidelberg und der Sonderforschungsbereich „Methodenentwicklung zur mechanischen Fügbarkeit in wandlungsfähigen Prozessketten“ an der Universität Paderborn und der TU Dresden.

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