Die Landesdirektion Sachsen hat die Ortschaftsratswahl in Leipzig-Lindenthal vom 26. Mai 2019 teilweise für ungültig erklärt. Im Wahlbezirk 8329 muss nun eine Wiederholungswahl stattfinden.

Bei der Wahlprüfung am 2. Juli 2019 im Neuen Rathaus der Stadt Leipzig stellte die Landesdirektion Sachsen Verstöße gegen wesentliche Vorschriften über die Wahlhandlung und über die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bei der Ortschaftsratswahl in Lindenthal fest.

Ein Wähler, der für die Ortschaftsratswahl nicht wahlberechtigt war, hat seine Stimme abgegeben. Die möglichen Auswirkungen dieses Vorgangs auf das Wahlergebnis zeigten, dass es bei Nichtberücksichtigung der Stimmen dieser Person zu einer Sitzverschiebung im Ortschaftsrat kommen könnte. Somit hätte dieser Wahlfehler erheblichen Einfluss auf das Wahlergebnis.

In Konsequenz des Wahlfehlers wäre eine Sitzverschiebung in der Ortschaft Leipzig-Lindenthal von der Partei Bündnis 90/Die Grünen hin zur CDU möglich. Der Gemeindewahlausschuss hat für die CDU 3.740 Stimmen festgestellt und für Bündnis 90/Die Grünen 937 Stimmen. Nach dem d´hondtschen Höchstzahlverfahren entfallen nach dem festgestellten Ergebnis drei Sitze auf die CDU (Höchstzahlen: 3.740,00, 1.870,00 und 1.246,67) und ein Sitz auf die Grünen (Höchstzahl: 937,00).

Die nächste Höchstzahl bei der CDU mit dem Teiler vier beträgt 935,00. Unterstellt man, dass die nicht wahlberechtigte Person alle drei Stimmen den Grünen gegeben hat, würde sich dieser Wahlfehler auswirken. Ohne diese Stimmen hätten die Grünen nur 934 Stimmen und die Höchstzahl beim Teiler eins würde nur 934,00 betragen, sodass es zu einer Sitzverschiebung von den Grünen hin zur CDU käme. In diesem Falle würden die Grünen keinen Sitz im Ortschaftsrat Lindenthal erhalten.

Die Stadt Leipzig hat unverzüglich eine Wiederholungswahl für den Wahlbezirk 8329 in der Ortschaft Leipzig-Lindenthal anzuordnen. Für alle anderen Wahlbezirke in der Ortschaft Lindenthal werden die Wahlen für gültig erklärt.

Die Ortschaftsratswahlen der Stadt Leipzig vom 26. Mai 2019 in den Ortschaften Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen, Engelsdorf, Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Holzhausen, Liebertwolkwiktz, Lützschena-Stahmeln, Miltitz, Mölkau, Plaußig, Rückmarsdorf, Seehausen und Wiederitzsch werden für gültig erklärt.

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