Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass jener eine, nicht wahlberechtigte Wähler, den die Landesdirektion in Lindenthal gefunden hat, ausgerechnet die Grünen gewählt hat? Sodass die Entscheidung, ob die Grünen oder die CDU den Sitz im Ortschaftsrat bekommen, an diesem einen Bürger hängt, der unbedingt wählen wollte, obwohl er in Lindenthal nicht wahlberechtigt war? Jedenfalls muss in einem Lindenthaler Wahlbezirk jetzt nachgewählt werden.

Das Verwaltungsdezernat hat jetzt einen Vorschlag gemacht, wann diese Wiederholungswahl stattfinden soll.

„Im Rahmen der Prüfung der Ortschaftsratswahl Lindenthal wurde ein ergebnisrelevanter Mangel im Wahlbezirk 8329 festgestellt, der zur Ungültigkeitserklärung der Ortschaftsratswahl durch die Rechtsaufsichtsbehörde führte. Diese Teilwiederholungswahl im Wahlbezirk 8329 soll am 27.10.2019 durchgeführt werden“, schlägt das Dezernat vor, zu dem auch das für die Wahlen zuständige Amt für Statistik und Wahlen gehört.

Mathematiker dürften ja bei den Wahlen in Sachsen mittlerweile so ihren Spaß haben, aus welchen Gründen (Teil-)Wahlergebnisse für ungültig erklärt werden. Mathematisch ist das wohl alles richtig.

Aber wie stark unterscheidet sich dann eigentlich das alte Wahlergebnis vom neuen? Werden wieder genauso viele Wähler ihre Stimmzettel abgeben? Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Einige werden keine Lust mehr haben, einige vielleicht sogar verstorben sein, andere bekommen erst recht Lust, weil jetzt schon alle anderen Wahlergebnisse bekannt sind und alle Lindenthaler wissen, dass diese Wahl möglicherweise entscheidet, ob die Grünen den Sitz bekommen oder die CDU.

Aber für die Landesdirektion entscheidet der Wählerwille.

Das Verwaltungsdezernat dazu: „Ein Wähler des Wahlbezirks 8329, der für die Ortschaftsratswahl Lindenthal nicht wahlberechtigt war, wurde vom Wahlvorstand fälschlicherweise zur Wahl zugelassen. Der Wahlvorstand hat über diesen Fehler ein Protokoll angefertigt. Bei der Prüfung durch die Landesdirektion Sachsen wurde festgestellt, dass dieser Fehler möglicherweise Auswirkungen auf das Wahlergebnis haben könnte: Bei Nichtberücksichtigung von drei Stimmen könnte es zu einer Sitzverschiebung im Ortschaftsrat kommen. Somit hätte dieser Wahlfehler das Potenzial, das Wahlergebnis zu beeinflussen.

Die Landesdirektion Sachsen begründet den Wahlfehler detailliert: In Konsequenz des Wahlfehlers wäre eine Sitzverschiebung von der Partei Bündnis 90/Die Grünen hin zur CDU möglich. Der Gemeindewahlausschuss hat für die CDU 3.740 Stimmen festgestellt und für Bündnis 90/Die Grünen 937 Stimmen. Nach dem d´hondtschen Höchstzahlverfahren entfallen nach dem festgestellten Ergebnis drei Sitze auf die CDU (Höchstzahlen: 3.740,00, 1.870,00 und 1.246,67) und ein Sitz auf GRÜNE (Höchstzahl: 937,00). Die nächste Höchstzahl bei der CDU mit dem Teiler vier beträgt 935,00. Unterstellt man, dass die nicht wahlberechtigte Person alle drei Stimmen an Grüne gegeben hat, würde sich dieser Wahlfehler auswirken. Ohne diese Stimmen hätten Grüne nur 934 Stimmen und die Höchstzahl beim Teiler eins würde nur 934,00 betragen, sodass es zu einer Sitzverschiebung von Grüne hin zur CDU käme. In diesem Falle würden Grüne keinen Sitz im Ortschaftsrat Lindenthal erhalten.“

Wie gesagt: Mathematisch ist das wohl korrekt. Aber was bedeutet es eigentlich, wenn der mögliche Verlust von drei Stimmen dazu führt, dass gleich mal 934 Stimmen für die Grünen nichts mehr wert sind? Und was ist, wenn der Nicht-Wahlberechtigte irgendetwas anderes gewählt hätte, SPD zum Beispiel? Oder gar einen ungültigen Wahlschein abgegeben hat?

Der Stadt bleibt nichts anderes übrig, als der Interpretation der Landesdirektion zu folgen: „Der Bescheid der Landesdirektion Sachsen über die Wahl des Ortschaftsrates Lindenthal in der Stadt Leipzig am 26.05.2019 wird zur Kenntnis genommen. Für die Ortschaftsratswahl Lindenthal am 26.05.2019 wird eine Wiederholungswahl im Wahlbezirk 8329 angeordnet. Als Wahltag wird der 27.10.2019 bestimmt.“

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Es gibt 2 Kommentare

Oberhalb (grau hinterlegt) sieht man die aktuell bestimmten Ortschaftsräte, hatte ich vergessen anzumerken.

Mal noch nachgereicht wie der aktuelle Stand (nach d’Houndt) als Beispiel sein könnte.

Kann ja auch mal andere Konstellationen geben, wobei AfD und Co. sich vermutlich erst mal (nicht|in Sachsen) in Kommunen ‘engagieren wollen’, also so Kommunalarbeit vor Ort und so,
und dafür noch kein Geld.
Aber Landtag, da ging’s ja auch bisher ohne Arbeit, nur ‘Rummotzen’.
https://www.apabiz.de/2019/kommunalwahlen-2019-extrem-rechte-antritte-und-mandate/

GöttInnen sollen zwar angeblich nicht würfeln, zumindest die männlich dominierten..
aber Wahlleiter können bei Gleichstand schon mal per (gesetzlich erlaubtem) Los entscheiden.

Und das Los, ob der siebte Ortschaftsrat-Platz als weiterer an die CDU oder einziger an B90/Die Grünen geht,
könnte man ja auch der lokalen Wählerschaft als Ja/Nein überlassen.

Oder einfach mal so als Landesdirektion nicht nur die möglichen Auswirkungen einer Neuwahl ausrechnen, sondern mal schauen was genau sich dieser örtliche Ortswahlausschuss selbst zur Last legt.
Arcor.de(1*) meint es geht um eine Ummeldung bei Umzug, was ich da jetzt so gelesen habe,
werden die zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Wahl (21 Tage) mit Hauptsitz Gemeldeten
von der Meldestelle für die Wahlliste übergeben und
der Wahlort kann dann nur noch (bei Umzug) auf eigenen Antrag geändert werden, ansonsten wählt man da wo man gemeldet war (Auch zur Ortschaftswahl? Und hat der Mensch lt. Wählerliste überhaupt gewählt?).

Naja, und wenn man sich mal so die Stimmabgaben für einzelne Personen anschaut,
liegen die Ergebnisse gar nicht so weit auseinander.
CDU Listenplatz 8. von 8 aufgestellten: 1281 Stimmen,
FDP 1. von 1: 1262,
Linke 1. von 1: 1012,
Grüne 1. von 1: 937,
SPD 1. von 5: 890,
CDU 1. von 8: 826,
CDU 5. von 8: 408 Stimmen.

Das wären die 7 gewählten Ortschaftsräte, aber nach der d’Houndt-Rechnung kommen da nochmal die Stimmen der anderen auf der Parteiliste Stehenden dazu.
Womit die CDU (mit 8 Kandidaten) auf 3740 Stimmen und die SPD (mit 5 Kandidaten) auf 1289 Stimmen kommt.
Sieht dann so aus:
CDU 3 Plätze, SPD 1, FDP 1, Die Linke 1, Grüne 1.

Nun und 4 Plätze CDU entsprächen 935 (3740 Stimmen für alle CDU-Kandidaten / 4) gegen einen grünen Kandiaten mit 937 Stimmen.
Nun und wenn da maximal mögliche 3 Stimmen wegfallen,
wird der Grüne (934) durch den nächsten CDU-Kandidaten mit selbst erworbenen 380 Stimmen ersetzt.

PS:
Vielleicht für andere Gemeinden aus Fehlern lernen.
Ein zweiter grüner Kandidat mit 1 Stimme wäre zwar nie in den Ortschaftsrat gekommen, aber hätte jetzt die Neuwahl verhindert.
Vorallem wenn die CDU Rechnen kann. Zur Ortschaftswahl 2014 hatten die glatte 3000 Stimmen entsprechend 50,2 % der Stimmen,
und für absolute Mehrheit gibt’s von d’Houndt bei Bedarf einen dazu fehlenden Platz noch oben drauf.
(Man könnte natürlich auch mit R2G sich von vornherein zu Mehrheiten vereinen, nach der Wahl wohl zu spät(?). Aber wenn’s Neuwahlen gibt?)
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1*) Wahlpanne: Leipziger Stadtteil muss Ortschaftsrat neu wählen
02.08.2019 – Chemnitz (dpa/sn) – Mehr als zwei Monate nach der Kommunalwahl sorgt eine Wahlpanne im Leipziger Stadtteil Lindenthal für Aufsehen. Der dortige Ortschaftsrat müsse neu gewählt werden, teilte die Landesdirektion Sachsen am Freitag mit. Ein Wähler habe seine Stimme ohne Befugnis abgegeben. Er sei wahrscheinlich kurzfristig umgezogen und habe nur noch bei der Europa- und Stadtwahl abstimmen dürfen, erklärte Gunter Gerick von der Landesdirektion.
https://www.arcor.de/article/News-Regional-Sachsen–Wahlpanne–Leipziger-Stadtteil-muss-Ortschaftsrat-neu-waehlen/hub01-home-news-regional-sachsen/8511413

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