Die neue vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, kommt in Sachsen gut an. Bis 15. Juli 2019 konnten in Sachsen fast 6.000 vereinfachte Steuererklärungen bearbeitet werden. Seit 1. Mai 2019 können Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, erstmals für die Veranlagung 2018 eine vereinfachte „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ nutzen.

Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß: Wir wollen bürokratische Hürden für die Steuerzahler abbauen und Verwaltungsprozesse verschlanken. Das neue vereinfachte Formular ist ein guter Anfang. Dennoch brauchen wir dringend weitere Schritte. Wir müssen eine Vereinfachung für alle Steuerpflichtigen erreichen, andere europäische Länder sind hier deutlich weiter als Deutschland.“

Der neu eingeführte Vordruck bietet auf zwei Seiten die Möglichkeit, Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen wie hohe Arztrechnungen beim Finanzamt zur Berechnung der Steuer geltend zu machen. Daten, die der Finanzverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, müssen in dem Formular nicht mehr extra erklärt werden. Dazu gehören die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Angaben übernimmt das Finanzamt von Amts wegen.

Das Formular zur „Veranlagung von Alterseinkünften“ und das Informationsblatt über die „Grundzüge der Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung“ sind online abrufbar.

Formular zur “Veranlagung von Alterseinkünften” | http://www.smf.sachsen.de/aktuelles-4271.html

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