Die Bewerbungsphase für den „Sächsischen Gründerinnenpreis 2020“ ist noch bis zum 30. September geöffnet. Bis dahin können sich sächsische Gründerinnen und Unternehmerinnen, die sich zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Mai 2019 selbstständig gemacht oder ein Unternehmen übernommen haben, bewerben. Zwei Preise werden Anfang 2020 im Rahmen einer Festveranstaltung verliehen. Der erste Platz ist mit 5.000 Euro Preisgeld, der zweite Platz mit 2.000 Euro dotiert.

Staatsministerin Köpping zum diesjährigen Start der Bewerbungsphase: „Sachsen ist Vorreiter bei der Beschäftigung von Frauen. Mit 62 Prozent sind in Sachsen so viele Frauen erwerbstätig wie in keinem anderen Bundesland. Es erfüllt mich mit Stolz und Freude, dass ich in den vergangenen Jahren so viele beeindruckende Unternehmerinnenpersönlichkeiten kennenlernen durfte. Viele der Wirtschaftsfrauen haben den Wunsch nach stärkerer Vernetzung geäußert. Diesem Wunsch bin ich mit einem eigenen Veranstaltungsformat, dem ‚Ladies Lunch‘ sehr gern nachgekommen.

Die kontinuierlich wachsende Teilnehmerinnenzahl an diesem Format und auch die wachsende Beteiligung am Sächsischen Gründerinnenpreis zeigt, dass unser Ansatz, Unternehmensnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, Früchte trägt. Die Frauen, die bereits jetzt unternehmerisch tätig sind haben eine große Vorbildfunktion und darin wollen wir sie weiter stärken.“

Über den Preis

Mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis ist der Freistaat Sachsen deutschlandweit Vorreiter. Er ist der einzige staatliche Gründerwettbewerb, der explizit Frauen für unternehmerisches Engagement ehrt. Den ersten Sächsischen Gründerinnenpreis hat Sachsens Staatsregierung im Jahr 2001 verliehen. Die Preisträgerinnen 2019 sind Dr.-Ing. Karin Weigelt, Mitgründerin von Prismade Labs in Chemnitz und Patrizia Thomas, Unternehmensnachfolgerin der Fleischerei Simon in Brandis.

Nähere Informationen und Bewerbungsunterlagen unter: http://www.saechsischer-gruenderinnenpreis.de

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar