Zum Vorhaben der Bundesregierung, für zwölf Gewerke die Meisterpflicht wieder einzuführen, erklärt Luise Neuhaus-Wartenberg, Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag für Mittelstand, Handwerk und Tourismus: Von der Handwerkernovelle 2004 versprach sich die damalige rot-grüne Bundesregierung mehr Unternehmensgründungen und mehr Wettbewerb. Sie war Ausdruck des neoliberalen Zeitgeistes, der da sprach: Der Markt regelt alles!

Doch der Markt regelt erst im Nachhinein, ob eine Dienstleistung gut ist. Kundinnen und Kunden wollen das aber vorher wissen. Gute und nachgewiesene Qualifikation in Form eines Meisterbriefs sorgt für Sicherheit und Vertrauen in das, was bestellt wurde. Das bedeutet auch ein Stück Lebensqualität.

Meistergeprüfte Handwerksbetriebe behaupten sich zudem langfristiger und verlässlicher am Markt. Das dient ebenfalls  dem Verbraucherschutz. Ihre Anzahl hat zwar laut Deutscher-Handwerks-Zeitung abgenommen, doch ihre Betriebsgröße ist gewachsen.[1] Dagegen gehe der Trend bei den zulassungsfreien Betrieben in Richtung Kleinstunternehmen. So ist der Anteil der Soloselbstständigen bei derartigen Betrieben von 1995 bis 2015 von 24% auf 64% gestiegen. Und die Zahl der An- und Abmeldungen ist, anders als bei den Handwerken mit Meisterpflicht, um ein Mehrfaches gestiegen.

Die Rückkehr zum Meisterbrief ist auch deshalb sinnvoll, weil meistergeführte Betriebe viel häufiger ausbilden. Diese Unternehmen zu unterstützen, ist damit auch von besonderer Bedeutung, wenn es um Nachwuchs im Handwerk geht. Es bleibt unverständlich, warum der Schritt in die richtige Richtung ein so kleiner geblieben ist. Gerade einmal 12 der 52 Gewerke sollen wieder meisterpflichtig werden. Ich bin auf die Begründung gespannt. Wenn zum Beispiel das Orgel- und Harmonium-Bauen zur Meisterpflicht zurückkehrt, das Geigenbauen aber nicht, dann erzeugt das einen Misston.

Und überhaupt müssen bei der Unterstützung des Handwerks größere Räder gedreht werden. Wenn etwa der Erwerb des Meisterbriefs attraktiver werden soll, dann muss diese Ausbildung dem Hochschulstudium gleichgestellt werden, indem sie gebührenfrei wird.

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