Mit der Bauanlaufberatung am 30. Oktober 2019 begannen die Sanierungsmaßnahmen zur langzeitsicheren Verwahrung des Hedwig-Schachtes in Oelsnitz (Erzgebirge). Schäden durch Gebirgsdruckeinwirkungen am Schacht, Schachtbrüche bei Verfüllarbeiten und nachweislich dokumentierte Sackungen sind Gründe für die Sanierung. Letztere sind unmittelbar nach der Verfüllung im Jahr 1968 sowie 1994 aufgetreten. Insbesondere die aktuelle Nachsackung der Schachtfüllsäule von wiederum 9 Meter weist auf die unzureichende Standsicherheit des Hedwig-Schachtes und das damit verbundene Risiko für die Tagesoberfläche hin.

Ziel ist es daher, den alten und unsicher verfüllten Schacht des Steinkohlenbergbaus zu verwahren und dadurch die Standsicherheit langfristig zu gewährleisten. Gerade im Bereich bebauter Gebiete gelten diese präventiven Maßnahmen zur Reduzierung von Altbergbaurisiken als zentrale Förderziele zur Bewältigung von Bergbaufolgen nach Maßgaben des OP-EFRE (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 – 2020).

Im Zeitraum von Oktober 2019 bis April 2021 werden die erforderlichen Maßnahmen in Form von bergtechnischen Sanierungsarbeiten wie Aufwältigungs-, Verfüll- und Stabilisierungsmaßnahmen des Schachtes und der anschließenden Hohlräume realisiert. Die EU und der Freistaat Sachsen finanzieren das Projekt mit 2,9 Mio. Euro. Ferner ist für die Schaffung entsprechender Sanierungsinfrastrukturen am Standort in Form von Vorbereitungsarbeiten die F & S Bau GmbH beauftragt. Die Umsetzung der bergtechnischen Arbeiten übernimmt die SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH.

Hintergrund
Der von 1857 bis 1861 geteufte und 1915 nachgeteufte Hedwig-Schacht erreichte eine Tiefe von 755 m. Im Jahr 1949 erfolgte die Umbenennung in Albert-Jacob-Schacht I. Dieser mehrfach teilverfüllte Schacht wurde 1968 nach der Stilllegung vollständig mit Haldenmassen verfüllt. Im Jahr 1973 erhielt der Schacht eine Abdeckplatte.

Aus dem EFRE-Vorhaben »Prävention von Risiken des Altbergbaus« stehen dem Oberbergamt insgesamt 50 Mio. Euro im Zeitraum von 2014 bis 2023 zur Verfügung. Es werden damit zahlreiche Projekte vor allem im Erzgebirge und in den ehemaligen Steinkohlerevieren in Sachsen finanziert. Die Projekte werden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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