Die Pflegekommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern hat sich auf die seit langem geforderte Ost-West-Tarifangleichung zum 1. September 2021 geeinigt. Dann sollen einheitlich mindestens 12 Euro Stundenlohn bezahlt werden. Der soll danach sukzessive auf über 15 Euro angehoben werden.

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping begrüßt diese Entscheidung: »Dies ist ein gutes Signal an alle Pflegekräfte, dass ihre harte und gesellschaftlich so wichtige Arbeit besser bezahlt und damit auch wertgeschätzt wird. Es war ein nicht mehr nachvollziehbarer Zustand, dass gleiche Arbeit in Ost und West bisher unterschiedlich bezahlt wurde. Und es ist ein Zeichen, dass die Attraktivität des Pflegeberufs weiter erhöht wird.«

Die Ministerin mahnt aber: »Da die Anhebung der Mindestlöhne zu höheren Kosten etwa in den Pflegeheimen führt und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht angehoben werden, wird dies zu einer weiteren Erhöhung der von den Pflegeheimbewohnern oder ihren Angehörigen zu zahlenden Eigenanteile an den Heimkosten führen. Deshalb werde ich mich mit den Amtskolleginnen und -kollegen der Länder dafür einsetzen, dass die Soziale Pflegeversicherung weiterentwickelt wird. Hier ist nun die Bundesregierung am Zug.«

Die Pflegekommission hatte entschieden, dass der Mindestlohn für mehr als eine Million Pflegekräfte bundesweit erhöht und ausgeweitet wird. Bis 1. April 2022 soll er für Pflegehilfskräfte in vier Schritten auf 12,55 Euro in Ost- und Westdeutschland angehoben werden. Für Pflegefachkräfte soll ab 1. Juli 2021 erstmals ein Mindestlohn von 15 Euro gelten. Er soll zum 1. April 2022 auf 15,40 Euro steigen, teilte das Bundesarbeitsministerium mit.

In Sachsen werden rund 68.000 Pflegekräfte in den Genuss des einheitlichen Mindestlohns kommen. 1,2 Millionen Beschäftigte arbeiten bundesweit in Einrichtungen, für die der Pflegemindestlohn gilt. Die bisherige Vereinbarung betrifft ausschließlich Hilfskräfte. Sie erhalten 11,35 Euro in West- und 10,85 Euro in Ostdeutschland.

Im April läuft diese Lohnuntergrenze für die Altenpflege und ambulante Krankenpflege aus. Den ersten Erhöhungsschritt soll es am 1. Juli 2020 geben, auf 11,60 Euro im Westen und 11,20 Euro im Osten. Die seit langem geforderte Ost-West-Angleichung soll zum 1. September 2021 kommen, auf dann 12 Euro.

Neu eingeführt werden sollen zum 1. April 2021 auch Mindestlöhne für qualifizierte Pflegehilfskräfte von 12,50 Euro im Westen und 12,20 Euro im Osten. In drei Stufen soll die Lohnuntergrenze für diese angelernten Pflegekräfte mit einjähriger Ausbildung bis 1. April 2022 auf einheitlich 13,20 Euro steigen. Zusätzlich soll es mehr Urlaubstage über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehen, jeweils sechs Tage mehr für 2021 und 2022.

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