Viele Bürgerinnen und Bürger reichen ihre Steuererklärung bereits zu Beginn des Jahres ein. Mit den ersten Steuererstattungen für das abgelaufene Jahr können die Sachsen Ende März 2020 rechnen. Ursächlich dafür ist vor allem, dass Arbeitgeber sowie die Renten- und Krankenversicherungen bis Ende Februar Zeit haben, die steuerlich relevanten Daten an die Finanzämter zu übermitteln. Sobald alle Steuerdaten vorliegen, beginnt die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2019.

Steuererklärungen können komfortabel über das Onlineportal »Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt‘ eingereicht werden. Dort lassen sich beispielsweise die Daten der übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen per Mausklick direkt in die Steuererklärung übernehmen.

Anschließend kann die voraussichtliche Steuer automatisch berechnet und die Erklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt werden. Nach der Bearbeitung durch das Finanzamt kann das Ergebnis des Steuerbescheids elektronisch abgerufen werden. Eventuelle Abweichungen lassen sich dadurch bequem überprüfen. Voraussetzung für die Nutzung von »Mein ELSTER« ist eine einmalige Registrierung unter www.elster.de.

Bei allgemeinen Fragen helfen die Fachleute vom Info-Telefon der sächsischen Finanzämter weiter. Sie sind erreichbar unter der Rufnummer: 0351 7999 7888 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr). Außerdem findet man nützliche Tipps auch online unter: www.steuern.sachsen.de.

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