Die Aufgaben der Friedensrichterin/des Friedensrichters sind sehr vielfältig und bestehen darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneversuche durchzuführen sowie die Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten zu begleiten, bei Problemen mit dem Mieter/Vermieter zu beraten aber auch bei Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung zwischen den Parteien zu vermitteln.
Einwohner der Stadt Zwenkau, die Interesse an einer solchen ehrenamtlichen Aufgabe haben, mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sind, werden gebeten, sich bis zum 30.04.2020 bei der Stadt Zwenkau zu bewerben.
Weitere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin/des Friedensrichters, Form und Inhalte der Bewerbungsunterlagen, erhalten interessierte Einwohner bei der Stadt Zwenkau unter der Rufnummer 034203 509 21 oder in einem persönlichen Gespräch mit Herrn Dirk Schewitzer.
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