Die Stadt Zwenkau sucht eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter für den Schiedsstellenbezirk -Stadt Zwenkau. Nach fünfjähriger, erfolgreicher Amtszeit endet die Wahlperiode der amtierenden ehrenamtlichen Friedensrichterin im Juni 2020. Die Friedensrichterin/der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat für die Ausübung dieses Ehrenamtes gewählt.

Die Aufgaben der Friedensrichterin/des Friedensrichters sind sehr vielfältig und bestehen darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneversuche durchzuführen sowie die Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten zu begleiten, bei Problemen mit dem Mieter/Vermieter zu beraten aber auch bei Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung zwischen den Parteien zu vermitteln.

Einwohner der Stadt Zwenkau, die Interesse an einer solchen ehrenamtlichen Aufgabe haben, mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sind, werden gebeten, sich bis zum 30.04.2020 bei der Stadt Zwenkau zu bewerben.

Weitere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin/des Friedensrichters, Form und Inhalte der Bewerbungsunterlagen, erhalten interessierte Einwohner  bei der Stadt Zwenkau unter der Rufnummer 034203 509 21 oder in einem persönlichen Gespräch  mit Herrn Dirk Schewitzer.

Coronavirus: Die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen (22. März 2020) + Update

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