Im nunmehr in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters beschlossenen Entwurf der Fachförderrichtlinie ist zudem die Rechtsgrundlage für eine Fördermöglichkeit der Olympiasport Leipzig GmbH integriert. Vorgeschlagen wird zudem eine mögliche Förderung von e-Sportprojekten Leipziger Sportvereine und -verbände, wenn dafür bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
„Die Option zum e-Sport, nicht zum Gaming, soll Vereine anregen, sich solcher Formate im jeweiligen Sportartenportfolio zu nähern, um jugendliche Zielgruppen zu erreichen, zu binden und dadurch ein Stück neue Organisationskraft zu entdecken“, hebt Sportbürgermeister Heiko Rosenthal hervor.
Eine Anpassung des städtischen Förderinstruments für Sportvereine und Sportveranstalter war aus mehreren Gründen erforderlich, so etwa wegen verschiedener Rechtsanpassungen aus der Landesförderrichtlinie, neuer Fördergegenstände sowie der DOSB-Leistungssportreform. Im Abgleich mit der Sächsischen Sportförderungsrichtlinie werden künftig beispielsweise auch Zweckbindungsfristen für eine sportliche Nutzung synchronisiert.
Diese sollen sicherstellen, dass öffentliche Fördermittel für Investitionen auf bzw. in Sportstätten „aus einer Hand“ nachhaltig angelegt sind. Zudem wurden prozentuale Landes- und Stadtförderquoten für Vereinsinvestitionen in Einklang gebracht.