Auch die sächsischen Kommunen sind von den Auswirkungen des Corona-Lockdown stark betroffen. Zusätzliche Belastungen und wegbrechende Steuereinnahmen erschweren anstehende Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Um die Kommunen in dieser Situation finanziell zu entlasten, hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Richtlinie „Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW Infra) angepasst.

Befristet für Förderbescheide bis zum 31. Dezember 2023 werden die Fördersätze für Kommunen um fünf Prozentpunkte bis zum Maximalsatz von 90 Prozent angehoben. Hiervon profitieren nun sämtliche sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landkreise Görlitz und Nordsachsen hatten bisher schon einen Fördersatz von bis zu 90 Prozent nutzen können.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Die wirtschaftlichen Folgen der Krise für die Unternehmen dürfen nicht dazu führen, dass die wirtschaftsnahen Investitionen in den Gemeinden und Landkreisen aufgeschoben werden oder gar unterbleiben. Denn diese Investitionen sind gerade jetzt wichtig, um attraktive Standortbedingungen für die Unternehmen in sächsischen Regionen zu erhalten und weiter zu verbessern.

Mit dieser Richtlinienänderung ermöglichen wir sachsenweit für strukturell schwächere Regionen einen Fördersatz von bis zu 90 Prozent. So können wir dazu beitragen, dass Kommunen nicht wegen der Corona-Pandemie ins Hintertreffen geraten, sondern ihren Aufholprozess im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse im Freistaat Sachsen erfolgreich fortsetzen können.“

Hintergrund:

Das Förderprogramm GRW Infra unterstützt Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände unter anderem bei Investitionen in die Erschließung von Gewerbegebieten, der Anbindung von Gewerbebetrieben an das Straßen- und Schienennetz bzw. an die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, bei touristischen Investitionen und der Errichtung von Gewerbezentren.

Die Fördersatz betrug bislang in der Stadt Dresden bis zu 70 Prozent sowie in den Landkreisen und den Städten Chemnitz und Leipzig bis zu 85 Prozent, mit Ausnahme der Landkreise Görlitz und Nordsachsen (90 Prozent). Zuständig für dieses Förderprogramm ist die Landesdirektion Sachsen, die in ihren drei Dienststellen Chemnitz, Dresden und Leipzig die Anträge der Kommunen entgegennimmt.

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 82: Große Anspannung und Bewegte Bürger

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