Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat am Freitag (15.10.) die kommunalen Spitzenverbände über die sächsischen Radonvorsorgebiete informiert. Damit bekommen die sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich auf die offizielle Ausweisung der Radonvorsorgebiete vorzubereiten.

Die Ausweisung wird am 31. Dezember 2020 durch eine Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde, des sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, erfolgen. Anfang November ist ein Onlineworkshop für die betroffenen Gemeinden geplant.

Aufgrund des neuen Strahlenschutzgesetz des Bundes sind alle Bundesländer verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2020 sogenannte Radonvorsorgegebiete festzulegen, das heißt Gebiete, in denen aufgrund der geologischen Situation erhöhte Radonkonzentrationen vorkommen. In diesen Gebieten sind ab dem 1. Januar 2021 an allen Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss Radonmessungen durchzuführen.

Je nach Höhe der Überschreitung des Referenzwertes müssen organisatorische, lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Radonkonzentration dauerhaft unter den Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter Innenraumluft zu senken.

Sachsen gehört zu den Bundesländern, die aufgrund der geologischen Gegebenheiten sowie durch Grubenhohlräume aus Altbergbau und Wismut-Uranbergbau ein erhöhtes Radonpotenzial besitzen. Etwa ein Viertel der sächsischen Gemeinden werden aufgrund dieser geologischen Gegebenheiten als Radonvorsorgebiet ausgewiesen.

Betroffen sind insbesondere Gemeinden im Erzgebirgskreis, im Vogtlandkreis, im Landkreis Mittelsachsen und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig werden nicht als Radongebiete festgelegt.

In den vergangenen zwei Jahren wurden rechtliche Regelungen geschaffen, um die Information der Bevölkerung und den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Radon zu gewährleisten.

Die sächsische Staatsregierung setzt sich derzeit beim Bund für finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene ein.

Hintergrund

Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das überall im Boden entsteht. Je nach Art des Bodens kann es in höheren oder niedrigeren Konzentrationen vorkommen. Tritt es aus dem Boden aus, wird es durch die Atmosphärenluft sofort stark verdünnt. Tritt es jedoch über Risse und Fugen in Gebäude ein, kann es sich dort anreichern. Wird es in erhöhten Mengen über einen längeren Zeitraum eingeatmet, kann es Lungenkrebs verursachen.

Von einem erhöhten Radonpotenzial ist dann auszugehen, wenn zu erwarten ist, dass in einer Gemeinde auf 75 Prozent der Fläche in mehr als 10 Prozent der Gebäude der gesetzlich festgelegte Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Innenraumluft überschritten wird.

In Sachsen gibt es seit vielen Jahren eine Radonberatungsstelle und vielfältige Maßnahmen zur Information der Bevölkerung. Gebäudeeigentümern steht eine Broschüre zur Verfügung, die konkrete bauliche und lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration enthält.

Weitere Informationen zum Radonschutz und FAQ zum Thema sind unter www.radon.sachsen.de zu finden.

Die Pflichten der Arbeitsplatzverantwortlichen sind in einem Faltblatt des LfULG zusammengefasst: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/36105

Die ab dem 1.1.2021 erforderlichen Messungen müssen durch Institutionen erfolgen, die eine entsprechende Anerkennung des Bundesamtes für Strahlenschutz haben und auf dessen Webseite gelistet sind: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/service/radon-messung/anerkennung/anerkennung.html#anbieter

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