Insgesamt 611 Frauen in Sachsen bekommen derzeit keine Einladung zum Mammografie-Screening, weil sie aus triftigen Gründen ihre Adresse sperren ließen, also eine Auskunftssperre erwirkt haben. Das hat eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 7/3847) ergeben. Gründe für eine Auskunftssperre sind Gefahr für Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit – etwa, wenn Frauen vor häuslicher Gewalt und Stalking fliehen.

Solche Auskunftssperren genehmigen Meldebehörden nur in Ausnahmefällen, die Hürden sind entsprechend hoch. Einmal aus dem Register gestrichen, bekommen die Personen aber auch keine gesetzlich verankerten Meldungen mehr, wie zum Beispiel die Erinnerung an das Mammografie-Screening für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Eine Information darüber, dass sie fortan nicht mehr zum Screening eingeladen werden, gibt es von den Meldebehörden nicht verpflichtend.

Darüber sind sich die betroffenen Frauen meist nicht im Klaren. Minister Wöllers Antwort auf diese riskante Informationslücke: Es dürfe davon ausgegangen werden, dass „sich die betroffenen Frauen über die ihrer jeweiligen Lebenssituation entsprechenden Folgen einer Auskunftssperre eigenverantwortlich informieren.“

Dazu erklärt Sarah Buddeberg, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellung der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag:

„Die Einstellung des Innenministers gegenüber der Krebsvorsorge von Frauen, die ihre Meldeadresse aus dringenden Gründen gesperrt haben, ist dreist. Jemand, der sich entscheidet, aus Angst vor Stalking oder Mord praktisch inkognito zu leben, denkt nicht zuerst daran, sich um das Mammografie-Screening zu kümmern. Dieses ist jedoch ein wichtiger Bestandteil der Krebsvorsorge und kann unter Umständen Leben retten. Frauen müssen hier dringend besser informiert werden! Ich fordere Innenminister Wöller auf, seine Einstellung zu Gewaltopfern auf den Prüfstand zu stellen.“

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