Der Sächsische Landtag beschließt heute über eine Verkürzung der Ladenöffnungszeiten am 31. Dezember auf 14.00 Uhr. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-grün-roten Koalitionsfraktionen (Drucksache 7/3325) steht in zweiter Beratung auf der Tagesordnung.

Dazu erklärt der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst: „Bis ins kleinste Detail hinein gängelt und bevormundet Schwarz-Grün-Rot die Unternehmen in Sachsen immer weiter. Diesmal trifft es die Einzelhändler, die sich in Corona-Zeiten ohnehin in wirtschaftlich schwerem Fahrwasser befinden.

Das Klischee von den bösen Ausbeuterkapitalisten zu bedienen, mag bei Gewerkschaftsfunktionären Applaus finden – weitaus weniger aber bei den kleinen Einzelhändlern und ihren Mitarbeitern, die im derzeitigen Existenzkampf auf jede Stunde Ladenöffnung und jeden Euro Umsatz angewiesen sind.

Wenn SPD-Wirtschaftsminister Martin Dulig den von Corona und Weihnachtszeit gestressten Verkäufern etwas Gutes tun will, kann er sich gern bei SPD-Bundesfinanzminister Olaf Scholz für eine steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Arbeitseinkommen stark machen. Ich bin vollkommen sicher, dass sich die Verkäufer über ein monatliches Plus beim Nettogehalt deutlich mehr freuen würden als über einmal im Jahr zusätzlich früheren Feierabend.
Mit Blick auf Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung ist es zudem völlig absurd, für eine einmalige Verkürzung der Ladenöffnungszeit von wenigen Stunden ein aufwendiges Gesetzgebungsverfahren durchzuführen.“

Der Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes“: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=3325&dok_art=Drs&leg_per=7

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