„Es bestätigt, dass EU-Bürger/-innen, die vorübergehend in einem anderen Land arbeiten, genauso entlohnt werden müssen wie einheimische Beschäftigte. Somit wird Sozial- und Lohndumping ein Riegel vorgeschoben. Für mehr als zwei Millionen Arbeitnehmer/-innen europaweit, davon auch viele in Sachsen, wird Rechtssicherheit geschaffen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – das ist unsere Maxime!
Warum ausgerechnet die Niedriglohnländer Polen und Ungarn gegen diese Regelung geklagt haben, ist klar: Sie fürchteten um Wettbewerbsvorteile ihrer Unternehmen. Die Europäische Union ist nun gefordert, beim Thema solidarischer und gleichwertiger Bezahlung keine Kompromisse einzugehen.
Ich hoffe nun, dass das wichtige Thema eines europäischen und armutsfesten Mindestlohns wieder Auftrieb bekommt. Denn nur mit einem EU-weiten Mindestlohn (ausgehend vom Median-Einkommen eines jeden Landes) kann Armut bekämpft und endlich der Weg hin zu einer europäischen Solidargemeinschaft eingeschlagen werden.“