Im Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft im Sächsischen Landtag wurde heute das „Erste Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes“ (Drs 7/4539) behandelt und dessen Zustimmung durch den Landtag empfohlen.

Volkmar Zschocke, umwelt- und naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, freut sich über diesen Meilenstein: „Wir geben den Kommunen die Hoheit über den Umfang des Gehölzschutzes im Rahmen eigener Baumschutzsatzungen zurück. Diese Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist nicht nur ein wichtiger Erfolg für uns Bündnisgrüne , sondern auch für die Natur.

Wir machen damit eine Regelung aus 2011 rückgängig, die den Entscheidungsspielraum der Kommunen erheblich eingeschränkt und zu einer erhöhten Zahl von genehmigungsfreien Baumfällungen geführt hat. Die Kommunen kennen aber die örtlichen Gegebenheiten am besten und sollen selbst entscheiden, welcher Schutz vor Ort erforderlich ist.“

„Unsere Änderung bedeutet keine flächendeckende Verschärfung des Baumschutzes, sondern den Abbau staatlicher Regulierung sowie die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Spätestens angesichts der drei aufeinanderfolgenden Trockensommer, sollte auch den Letzten die große Bedeutung innerstädtischen Grüns bewusst geworden sein.

Eine kommunale Baumschutzsatzung ist hier ein wichtiges Instrument, um sich an die Klimaveränderungen anzupassen. Zudem wird damit die Debatte um öffentliches Grün näher an die Lebensrealität der Menschen gerückt, denn die Satzungen werden in den kommunalen Entscheidungsgremien diskutiert – und genau da gehört die Diskussion durch die unterschiedlichen Herausforderungen in den Gemeinden auch hin.“

Weitere Informationen:

Gesetzentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes“ (Drs 7/4539)

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