Der geförderte Breitbandausbau im Landkreis Bautzen ist eines der größten Glasfaserprojekte in Deutschland. Cluster sechs konnte nun abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass nun die bisher unterversorgten Haushalte und Unternehmen in den Gemeinden Nebelschütz, Räckelwitz, Crostwitz, Puschwitz, Neschwitz, Radibor, Panschwitz-Kuckau und Burkau mit schneller Glasfaser versorgt sind.

Der Freistaat Sachsen hat über die Richtlinie DiOS etwa 2,1 Millionen Euro für diesen Bauabschnitt bereitgestellt. Weitere etwa 7,2 Millionen Euro schoss der Bund bei. Mit dem Geld wurden etwa 950 km Glasfaser und über 400 km Leerrohre verlegt. Damit sind etwa 3.580 Haushalte und circa 360 Unternehmen mit schnelleren Anschlüssen versorgt worden.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Als einer der ersten Landkreise im Freistaat hat der Landkreis Bautzen im Jahr 2016 die Bundesförderung beantragt, die wir über die Richtlinie DiOS gerne aufstocken. Denn ein leistungsfähiger Breitbandanschluss ist heute ein Muss. Das hat uns nicht erst die Pandemie gezeigt.“

Insgesamt handelt es sich bei dem Vorhaben im Landkreis Bautzen um ein echtes Großprojekt. Die bisherigen insgesamt neun Cluster fördert der Freistaat mit fast 24,8 Millionen Euro. Fast 70 Millionen Euro stammen vom Bund. Damit sollen etwa 12.500 Kilometer Glasfaser und etwa 9.500 Kilometer Leerrohre verlegt werden. Etwa 53.000 Haushalte und ca. 5.500 Unternehmen werden damit an das Breitbandnetz angeschlossen.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Die Ausbauarbeiten im Landkreis Bautzen starteten bereits am Ende des Jahres 2018. Das zeigt, dass die Verlegung eines Glasfaseranschlusses einige Zeit in Anspruch nimmt. Ich bin daher sehr froh, dass sich mittlerweile alle Landkreise auf den Weg gemacht haben, die Breitbandnetze auszubauen zu lassen.“

Hintergrund:

Telekommunikationsdienstleistungen sind nach der Regelung des Grundgesetzes als privatwirtschaftliche Dienstleistungen Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Nur dort, wo diese nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen.

Der Landkreis darf demzufolge nicht flächendeckend mit öffentlichen Mitteln erschlossen werden, sondern nur dort, wo es beihilferechtlich zulässig ist, weil die aktuelle Versorgung unter der sog. Aufgreifschwelle liegt und kein privates Telekommunikationsunternehmen für die nächsten drei Jahre die Absicht eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus angekündigt hat.

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