Zum heute von Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller vorgestellten Einsatz von Bodycams bei der sächsischen Polizei erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: „Bei der Bodycam schlagen nach wie vor zwei Herzen in meiner Brust.“

„Auf der einen Seite sind mit dem Einsatz von Bodycams immer auch Eingriffe in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verbunden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Rechtsgrundlage eindeutig regelt, dass Videoaufzeichnungen mit der Bodycam nur zur Eigensicherung gegen eine Gefahr für Leib oder Leben oder zum Schutz Dritter gegen eine Gefahr für Leib oder Leben zulässig sind. Durch klare Dienstvorschriften muss zudem eindeutig geklärt werden, ich welchen konkreten Situationen die Bodycam eingeschaltet werden darf.“

„Auf der anderen Seite kann der Einsatz von Bodycams nicht nur deeskalierend wirken und Angriffe auf Polizeibedienstete verhindern, sondern grundsätzlich auch Fehlverhalten der Polizei dokumentieren. Die Videoaufzeichnungen während eines Polizeieinsatzes können damit auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dienen und präventive Wirkung entfalten. Vor diesem Hintergrund haben wir als Bündnisgrüne in den Koalitionsverhandlungen die Bodycam, die mittlerweile in einem Großteil der Bundesländer eingeführt wurde, grundsätzlich akzeptiert. Teil dieses Kompromisses ist aber, dass die Bodycam perspektivisch zu einem bürgerrechtssichernden Element weiterentwickelt wird.“

„Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass verbindliche Regelungen dahingehend geschaffen werden, dass Polizeibedienstete ihre Bodycam bei absehbaren Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs einschalten müssen. Dies setzt eine entsprechende rechtliche Regelung voraus. Mit der Einführung der Bodycams steht nun die zügige Umsetzung der entsprechenden Regelung im Polizeivollzugsdienstgesetz an. Hier hat sich der Innenminister mit der Entscheidung zur Ausweitung der Bodycam nun selbst unter Zugzwang gesetzt.“

„Bereits angepasst wurde eine Verwaltungsvorschrift, die das Einsichtsrecht der Betroffenen in die Aufzeichnungen der Bodycams regelt. Unabhängig davon kann jede Bürgerin und jeder Bürger Auskunft bei der Polizei darüber verlangen, welche Daten zu seiner Person gespeichert sind. Davon sind auch Videoaufzeichnungen umfasst.“

Weitere Informationen:
Der Einsatz von Bodycams ist nicht Teil des Normenkontrollantrags von Linken und Bündnisgrünen gegen das sächsische Polizeigesetz vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof.

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