Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beraten. Auch auf sächsische Initiative fordert der Bundesrat die Einführung einer Familienzeit für Vorständinnen von Aktiengesellschaften und Genossenschaften sowie für GmbH-Geschäftsführerinnen.

Nach derzeitiger Rechtslage können Frauen ihr Mandat als Vorständin oder Geschäftsführerin während Mutterschutzfristen oder zur Betreuung und Erziehung von Kindern nur abgeben und nicht ruhen lassen. Ein Anspruch auf Wiedereinstellung in diese Position besteht im Gegensatz zu Arbeitnehmerinnen nicht.

Gleichstellungsministerin Katja Meier: „Auch Spitzenmanagerinnen verdienen eine gesetzlich geregelte Familienzeit. Sie sollen bei einer Schwangerschaft eine Pause einlegen dürfen, ohne um ihren Arbeitsplatz bangen zu müssen. Karriere oder Kind darf keine Entweder-oder-Entscheidung sein. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade in der Führungsebene von Kapitalgesellschaften ist ein wichtiger Baustein, um Frauen Führungsverantwortung zu ermöglichen.“

Der Bundesrat hat darüber hinaus mit sächsischer Unterstützung gefordert, dass in Vorständen von börsennotierten Unternehmen eine Frauenquote von 30 Prozent eingeführt wird. Eine solche Quote gilt bereits für die Aufsichtsräte dieser Unternehmen. Vorgesehen ist bis jetzt lediglich die Bestellung von mindestens einer Frau in Vorständen von börsennotierten Unternehmen ab vier Vorstandsmitgliedern. Auch bei größeren Vorständen würde nach dem jetzigen Gesetzentwurf daher eine Frau ausreichen.

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