Der Eilenburger Stadtrat tagte am 12. April 2021 wiederholt in einer Videokonferenz. Diese wurde im großen Saal des Bürgerhauses live übertragen. Die Stadträte stimmten unter ande-rem zu folgenden Themen ab.

Erschließungssatzung wird neu gefasst

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg hat die Neufassung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen beschlossen. Die derzeit gültige Satzung stammt aus dem Jahr 1993. In der Vergangenheit erklärte das Oberverwaltungsgericht einzelne Regelungen für unwirksam, was eine Neufassung der Satzung erforderlich machte.

In der Satzung wurden zudem Inhalte besser zusammengefasst und Regelungen vereinfacht, um ein besseres Verständnis für die Bürger(innen) sowie Transparenz bei der Berechnung der Beiträge zu schaffen. Die Satzung findet ausschließlich bei der Neuanlage von Straßen und Wegen ihre Anwendung, nicht beim Straßenausbau.

Bebauungsplans „FEZ – Wochenendplatz“ – Abwägung und Satzungsbeschluss

Der Stadtrat hat beschlossen den Entscheidungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19.2 „FEZ – Wochenendplatz“ einschließlich der Begründung zu folgen. Zudem hat er den Bebauungsplan als Satzung beschlossen du die dazugehörige Begründung befürwortet.

Der B-Plan- Entwurf vom Juni musste überarbeitet werden, da es unter anderem Änderungsbedarf durch die Untere Forstbehörde sowie die Landesdirektion Sachsen gab. Er wurde zu Beginn dieses Jahres erneut öffentlich ausgelegt. Es wurden keine neuen Bedenken, Anregungen und Hinweise geäußert. Die Begründung wurde u.a. zu Informationen zur Telekommunikation aktualisiert.

Förderung von Handel und Gastronomie in Eilenburg

Der Stadtrat hat zur Förderung des Umsatzes und zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren beschlossen, dass öffentliche Gehwege zur kostenfreien Nutzung durch gewerbliche Anlieger freigegeben werden. Mit dieser Regelung wird die bereits im letzten Jahr angewendete Praxis auch 2021 fortgeführt.

Nach der aktuell gültigen Sondernutzungssatzung ist die kostenfreie Nutzung öffentlicher Gehwege durch gewerbliche Anlieger zwar bereits jetzt schon bis zu einem Meter möglich, kann jetzt aber großzügiger für Warenauslagen und Freisitze in Anspruch genommen werden. Um den Formalien Rechnung zu tragen, wird diese Kostenfreiheit in Form eines Gebührenerlasses zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen eingeräumt.

Die Regelungen der Sondernutzungssatzung gelten dabei uneingeschränkt. Das bedeutet, dass trotzdem eine Antragstellung erfolgen muss und auch entsprechende Restgehwegbreiten einzuhalten sind. Die Stadtverwaltung wird entsprechende Anträge sehr schnell bearbeiten, sodass dem Fördergedanken entsprochen werden kann.

Haltestellenbereich am Dr.-Külz-Ring wird umgestaltet

Die Bushaltestellen am Dr.-Külz-Ring sind ein wichtiger und zentraler Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs in Eilenburg. In Zusammenarbeit mit dem Mitteldeutschen Ver-kehrsbund (MDV), dem Zweckverband Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) und der Großen Kreisstadt Eilenburg sowie mit Mitteln von Bund und Ländern im Rahmen der Städtebauförderung sollen die vorhandenen Haltestellen und der angrenzende Bereich zu einem modernen, barrierefreien zentralen Haltepunkt umgebaut und städtebaulich aufgewertet werden.

Der Stadtrat hat nun den Umbau des Haltestellenbereiches am Dr.-Külz-Ring mit den Leistungen zum Straßenbau (Fahrbahn, Gehweg, Parkbuchten, Haltestellenbereich) und zur Straßen-beleuchtung beschlossen. Die Planungsleistungen zum Straßenbau – das betrifft den Bereich des Dr.-Külz-Rings zwischen Rinckartstraße/Bahnhofstraße und August-Fritzsche-Straße/Schulstraße – wurden an das Ingenieurbüro Ralph-Peter Lehmann, Ingenieurplanung für Verkehrswege aus Nischwitz und die Leistungen zur Straßenbeleuchtung an das Ingenieur-büro für Elektrotechnik, Sabine Maiwald aus Eilenburg vergeben.

Nicht enthalten sind Leistungen der landschaftspflegerischen Gestaltung des innenliegenden Mittelteils mit dem zukünftigen Brunnen. Hier sind noch weitere Vorplanungen notwendig.
Durch den Baubeschluss können die nächsten Schritte zur Planung und Fördermittelbearbei-tung begonnen werden.

Auf Grund des noch offenen Planungsaufwandes und in Abhängigkeit der Bearbeitungsfristen zu den Fördermittelanträgen steht eine genaue Zeitschiene derzeit noch nicht fest. Das Ausschreibungsverfahren ist zum Jahresende 2021 geplant, sodass eine Fertigstellung des Gesamtvorhabens (ohne Grünflächengestaltung und ohne Brunnenbau) zum September 2022 möglich ist.

Sebastian-Kneipp-Grundschule wird erweitert

Bereits heute ist das Raumangebot in der Sebastian-Kneipp-Grundschule gemessen an den schulischen und pädagogischen Anforderungen nicht ausreichend. In Zukunft wird der Raum-bedarf weiter steigen, weil die Schülerzahlen im Stadtgebiet durch Zuzug anwachsen, weil der Anteil von Kindern mit Förderbedarf ebenfalls zunimmt und auch Räumlichkeiten für zusätzliche Bildungsangebote im Ganztagsschulbetrieb benötigt werden.

Dadurch erhöht sich auch die Zügigkeit einzelner Klassenstufen, mit der Folge, dass bis zu drei zusätzliche Klassenräume in den kommenden Jahren benötigt werden. Um den Bedarf an zusätzlichen Räumen für die Zukunft abzudecken und die bereits jetzt bestehende Raumnot in der Sebastian-Kneipp-Grundschule zu beheben, plant die Stadt Eilenburg, auf dem Schulgelände einen eingeschossigen Anbau in Modulbauweise mit Verbindung zum Schulgebäude zur Schaffung von zwei zusätzlichen Räumen inkl. Sanitärbereich zu errichten. Diese Bauweise bringt gegenüber einer konventionellen Bauausführung aufgrund der vorgefertigten Module Zeitersparnisse. Der Anbau soll westlich des Bestandsgebäudes errichtet werden.

Für den Anbau wurde ein Fördermittelantrag nach der Förderrichtlinie Beschleunigung Grundschulbetreuung – FöriGrundSB gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt, da die Grundschule gemäß den Prognosen der Schulverwaltung mittel- bis langfristig lediglich einen Bedarf im unteren zweizügigen Bereich abdecken muss. Die Stadträte haben der Erweiterung der Sebastian-Kneipp Grundschule mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von ca. 620.000 Euro beschlossen.

Da der Erweiterungsbedarf aus Sicht der Schule und der Stadtverwaltung unzweifelhaft gegeben ist, hat der Stadtrat entschieden den Anbau notfalls auch ohne Fördermittel zu finanzieren. Die Planungsleistungen wurden an das Planungsbüro Giersdorff Architekten aus Eilenburg, vergeben.

Ratskeller Eilenburg hat neuen Pächter

Der Ratskeller ist seit der Aufgabe durch den letzten Pächter im August 2018 leerstehend. Nun wurde er an Herrn Shkelqim Tozi aus Bennewitz verpachtet.

Es wird sowohl mediterrane als auch deutsche Küche angeboten werden und es soll eine wechselnde Wochenkarte geben. In der Woche von Montag bis Freitag gibt es zudem eine Mittagskarte. Es ist auch geplant vier Mitarbeiter einzustellen.

Der Pachtbeginn ist aufgrund der derzeitigen Situation noch offen. Er wird aber frühestens auf Mitte des Jahres eingeschätzt.

Eilenburger Stadtfest wird verschoben

Neuer Termin: 20. – 22. August 2021

Trotz der Corona-Pandemie laufen die Planungen für das Eilenburger Stadtfest. Seit dem Jahr 2019 ist die COEX-Veranstaltungs GmbH mit der Organisation des Festes beauftragt, steht dabei in enger Verbindung zur Stadtverwaltung. Aufgrund der aktuellen Situation kann das Stadtfest leider nicht wie geplant vom 11. – 13. Juni 2021 stattfinden. Eine komplette Absage des Stadtfestes kam aktuell nicht in Frage, vielmehr eine Verlegung des Termins auf den 20. – 22. August 2021 in der Hoffnung auf eine Entspannung der Situation.

Über die Durchführung einer abgespeckten Version auf der Festwiese an der Kastanienallee ist gesprochen worden. Vorteile hier wären mögliche Zugangskontrollen sowie eine kurzfristigere Planung gewesen. Da so aber unter anderem dem Charakter des Stadtfestes nicht entsprochen werden kann, wird diese Option nicht weiterverfolgt.

An die Sport- und Freizeitvereine der Stadt Eilenburg

Anträge zur Sporthallennutzung im Schuljahr 2021/2022

Wir bitten alle Sport- und Freizeitvereine, die Anträge zur Nutzung der Sporthalle
– Hallesche Straße 28 (Mehrzweckhalle)
– Dorotheenstraße 4 (Fr.-Tschanter-OS)
– Dr. Külz-Ring 9 (Mehrzweckhalle)
– Puschkinstraße 17 (S.-Kneipp-GS)

für das Schuljahr 2021/2022 bis zum 11.05.2021 in der Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, Fachbereich Ordnung und Soziales abzugeben bzw. per Email an Frau Illo unter b.illo@eilenburg.de zu senden.

Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:

– Name des Vereins / Antragsteller mit E-Mail-Adresse
– Bezeichnung der Sporthalle
– Gewünschte Nutzungstage und Nutzungszeiten
– Name, Anschrift und Telefonnummer des Vereinsvorsitzenden, des verantwortlichen Übungsleiters und seines Stellvertreters

Bei der Mehrzweckhalle im Multifunktionalen Schulgebäude, Hallesche Str. 27 steht der Zeitpunkt für die Nutzung noch nicht genau fest, es hängt vom Baufortschritt ab.
Auf Grund der Corona-Pandemie kann es zu möglichen Einschränkungen kommen.

Sitzung des Stadtausschusses

Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtausschusses findet am Montag, dem 26.04.2021, 18:00 Uhr aufgrund der epidemischen Lage als Videokonferenz statt.

Es besteht im Bürgerhaus Eilenburg (Großer Saal), Franz-Mehring-Straße 23 für Interessierte die Möglichkeit, den Verlauf per Videoübertragung zu verfolgen – Besucher sind verpflichtet, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.

Stellenausschreibung – Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Museum

In der Stadtverwaltung Eilenburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Mitarbeiter(m/w/d) im Bereich Museum zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Besucherbetreuung im Gebäude Roter Hirsch (Museum/Bibliothek/Tourist-Information) sowie das Besuchermanagement für den Bereich Museum. Zudem sind die Erledigung museumspädagogischer Aufgaben, die Bearbeitung von Verwaltungsaufgaben für die Bereiche Museum, Bibliothek und Tourist-Information sowie die Unterstützung bei Marketing- und Öffentlichkeitssaufgaben für den Bereich Museum im Aufgabengebiet enthalten. Eine abschließende Abgrenzung des Aufgabengebietes wird ausdrücklich vorbehalten.

Gefordert wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Bereich Museum, wünschenswert Studium im museumspädagogischen/museumswissenschaftlichen Bereich oder ein vergleichbarer Studiengang. Einschlägige Fachkenntnisse und Berufserfahrung im Museumsbereich sind wünschenswert. Auch Geschichtskenntnisse, gute IT-Kenntnisse
(regional und überregional) sind von Vorteil.

Eine sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise, schnelle Auffassungsgabe und freundliches Auftreten sowie kompetenter, souveräner Umgang mit Besuchern sowie pädagogisches Geschick wird verlangt. Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit sollten ebenso vorhanden sein.

Wir bieten Ihnen ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld in einem engagierten und aufgeschlossenen Team und ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet. Weiterhin ermöglichen wir flexible Arbeitszeiten unter Berücksichtigung arbeitsorganisatorischer Erforderlichkeiten (Öffnungszeiten), diverse Leistungen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, Mitarbeiterveranstaltungen und Team-Events sowie attraktive Arbeitgeberleistungen des öffentlichen Dienstes.

Die Arbeitszeit beträgt 36 Stunden/Woche. Die Vergütung erfolgt gemäß des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) in der Entgeltgruppe 5. Perspektivisch bestehen hinsichtlich der Entgeltgruppe Möglichkeiten zu Veränderungen aufgrund der Altersstruktur.
Die zu besetzende Stelle ist für Männer und Frauen in gleicher Weise geeignet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.

Die schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Darstellung des beruflichen Werdegangs, Beurteilungen) ist, bevorzugt in elektronischer Form, bis zum 03.05.2021 an jobs@eilenburg.de zu richten (max. 5 MB).

Postalische Bewerbungen sind zu Senden an:

Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Ordnung und Soziales „Mitarbeiter Bereich Museum“, Personalverwaltung | Marktplatz 1 | 04838 Eilenburg | Ansprechpartner: FB Ordnung und So-ziales – Frau Schneider | Tel.: 03423 652147 | jobs@eilenburg.de | www.eilenburg.de

Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg

Straße Kellerstraße – Abschnitt zwischen Garagenstandort(Treppe) bis Bergstr
Maßnahme Vollsperrung
Zeitraum 12.04.2021– 18.06.2021
Grund Neuverlegung von Elektrokabel (Stadtwerke Eilenburg)

Straße An der Heide (bei Nr. 10; 13; 35a; 47 und 57)
Maßnahme Vollsperrung
Zeitraum 19.04.2021– 23.04.2021
Grund Herstellung von 5mal Hausanschluss für Gas

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