Das Landesarbeitsgericht Chemnitz hat heute am frühen Nachmittag entschieden, dass die Warnstreiks der IG Metall in der laufenden Tarifrunde rechtmäßig sind. Die IG Metall darf also weiterhin zu Warnstreiks in der laufenden Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie aufrufen.

„Es ist ein guter Tag“, sagt Birgit Dietze, IG Metall Bezirksleiterin Berlin-Brandenburg. „Nach dem Entsetzen über diesen massiven Angriff der Arbeitgeber atmen unsere Kolleginnen und Kollegen auf. Das Landesarbeitsgericht hat bestätigt, dass wir mit dem Tariflichen Angleichungsgeld eine rechtmäßige Forderung aufgestellt haben, mit der wir arbeitskampffrei sind. Die Angleichung ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir beraten jetzt mit unseren Mitgliedern in den Tarifkommissionen und in den Verhandlungskommissionen die weiteren Schritte.“

Die IG Metall fordert in der Tarifrunde ein Tarifliches Angleichungsgeld. In Ostdeutschland arbeiten die Beschäftigten 38 Stunden pro Woche und damit drei Stunden unbezahlt mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen. Die IG Metall fordert daher die Angleichungsdifferenz im Entgelt für diese drei Stunden.

Hintergrund:

Der sächsische Arbeitgeberverband VSME hat am 15. April 2021 vor dem Arbeitsgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen die Forderung für das Tarifliche Angleichungsgeld in dieser Tarifrunde erwirkt. Danach wurden alle Warnstreiks abgesagt. Nachdem die IG Metall gestern Abend dagegen unmittelbar Berufung eingelegt hat, hat das Landesarbeitsgericht in den Mittagsstunden des 16. April die Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig kassiert.

Das Leipziger Arbeitsgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Wochenarbeitszeit über den derzeit gültigen Manteltarifvertrag geregelt sei, daher gelte eine Friedenspflicht.

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