Heute befasste sich der Ausschuss für Geschäftsordnungsangelegenheiten des Sächsischen Landtages mit dem Antrag der Linksfraktion „Transparenz über die Tätigkeit von Interessenvertretungen beim Landtag schaffen – Sächsisches Lobbyregister einrichten!“ (Drucksache 7/5870).

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher Rico Gebhardt: „Wir wollen die Geschäftsordnung des Parlaments erweitern, damit ein verpflichtendes Lobbyregister künftig zeigt, welche Interessenvertretung in wessen Auftrag auf die Gesetzgebung oder andere politische Entscheidungen einwirkt oder einzuwirken versucht.

Dieser Schritt ist überfällig, nicht erst seit den jüngsten Korruptionsfällen in der CDU. Ein Lobbyregister verhindert keine Korruption, es schafft aber Transparenz und wirkt vertrauensbildend. Es ermöglicht auch öffentliche Kontrolle. Ein Lobbyregister ist somit kein Generalverdacht, wie es uns unterstellt wurde.

Wir konnten uns heute mit unserem Vorschlag bei den anderen Fraktionen nicht durchsetzen. Das bedauere ich, insbesondere in einer Zeit, in der das Vertrauen in politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger stark erschüttert ist. Wir bleiben dennoch am Ball.

Es bleibt unser Ziel, die Einflussnahme auf staatliche Entscheidungsprozesse öffentlich-demokratisch zu kontrollieren. Illegitime Methoden der Lobbyarbeit müssen benannt und verhindert werden. Die parlamentarische Interessenvertretung muss stets so transparent wie möglich sein, der Zugang zu den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern grundsätzlich allen gleichermaßen offenstehen.

Zur Begleitung des Lobbyregisters wollen wir einen Beirat einsetzen, dem neben der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtags jeweils ein Mitglied jeder Fraktion sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der Staatsregierung angehören.“

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