Professionelle Pflege ist ein höchst anspruchsvoller Beruf. Gute Arbeitsbedingungen und vernünftige Löhne sind dafür eine wichtige Grundlage – der Internationale Tag der Pflege am 12. Mai lenkt auch in Sachsen den Blick auf diesen wichtigen gesellschaftlichen Bereich.

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping und der sächsische Arbeitsminister Martin Dulig sind sich einig: Die Einführung des Pflegemindestlohns war ein wichtiger und notwendiger Schritt, von dem vor allem die Pflegekräfte in den ostdeutschen Bundesländern profitieren. „Gute Pflege braucht gute Bezahlung“, so die beiden Minister.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Pflegekräfte im stationären, wie im ambulanten Bereich leisten nicht erst seit Corona viel. Sie schultern eine enorme Verantwortung. Anständige Tariflöhne sind nicht weniger als eine Frage des Respekts für die Leistung der Beschäftigten in der Pflege. Dass wir in diesem Zusammenhang auch über die Reform der Pflegeversicherung sprechen müssen, ist für mich unabdingbar. Denn die notwendigen zusätzlichen Kosten dürfen am Ende nicht die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bezahlen. Das ist eine Aufgabe, die wir als Gesellschaft solidarisch tragen müssen.“

Durch den Pflegemindestlohn erhalten die Beschäftigten in Sachsen zwar bereits deutlich mehr Geld, doch das kann nur ein Anfang sein. „Für gute, attraktive und rechtlich verbindliche Arbeitsbedingungen braucht es einen Tarifvertrag. Das ist gerade aus sächsischer Perspektive wichtig“, so Arbeitsminister Dulig.

Dulig begrüßt deshalb den Vorstoß von Bundesarbeitsminister Heil, die tarifliche Entlohnung mit einem Tarif-Treue-Gesetz zu stärken. Damit würden nur noch Unternehmen, die Tariflöhne zahlen, bei der Pflegekasse Leistungen abrechnen dürfen. Schon heute können Löhne in Tarifhöhe bei den Pflegekassen abgerechnet werden, es besteht aber keine Verpflichtung.

Martin Dulig weiter: „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege sind eine Frage des Respekts: vor den Beschäftigten, vor den Menschen, die der Pflege bedürfen und auch ihren Angehörigen. Der Fachkräftemangel in dem Bereich muss uns alarmieren. Das Pflege-Tariftreue-Gesetz wäre ein guter und wirksamer Weg zu mehr Tarifbindung, höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingung in der Pflegebranche.“

Gleichzeitig braucht es einen tragfähigen Finanzierungsvorschlag durch den Bundesgesundheitsminister, wie Tariflöhne durchgesetzt werden können, ohne Pflegebedürftige zu belasten. Wenn Mehrkosten für die Heime durch höhere Tariflöhne ausgeglichen werden sollen, etwa durch höher Leistungsbeträge, muss die Pflegeversicherung entsprechend finanziell gestärkt werden. Die berechtigten Lohnsteigerungen in der Altenpflege dürfen dabei nicht von Pflegebedürftigen getragen werden. Im Gegenteil: die pflegebedingten Eigenanteile müssen gedeckelt werden, damit Pflege für die Betroffenen und ihre Angehörigen bezahl bleibt.

Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in Sachsen von 204.731 Pflegebedürftigen (2017) um 20,4 Prozent auf 246.516 Pflegebedürftige (2030) ansteigen. Besonders hoch wird den Schätzungen zufolge der Anstieg bei den stationär betreuten Pflegebedürftigen ausfallen. Dabei fiel der prozentuale Zuwachs an pflegebedürftigen Personen in Sachsen im Vergleich zu den anderen Bundesländern zuletzt am höchsten aus Mit dem Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen im Freistaat Sachsen steigt auch der zukünftige Bedarf an Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen.

Diese Entwicklung zeigt, dass die Reform der Pflegeversicherung zeitnah und umfassend angegangenen werden muss und zeitgleich die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften unmittelbar und spürbar verbessert werden müssen.

Hintergrund

Mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt 2.376 Euro für Fachkräfte in der Altenpflege belegt Sachsen im bundesweiten Vergleich den vorletzten Platz; bei den Hilfskräften mit 1.794 Euro sogar den letzten (Stand: 2018). Der Pflegemindestlohn für Fachkräfte steigt im Osten am 1. Juli 2021 auf 2608,80 Euro. Für Hilfskräfte liegt er seit dem 1. April 2021 bei 2087,04 Euro.

Die Tarifbindung von Betrieben und Beschäftigten wird im IAB Betriebspanel nach Branchen erfasst, die Pflegedienstleistungen sind dabei in der Branche Gesundheits- und Sozialwesen mit enthalten. In der Branche Gesundheits- und Sozialwesen sind 14 % der Betriebe und 30 % der Beschäftigten tarifgebunden (Zahlen für 2019; Quelle IAB Betriebspanel 2019). Vergleichszahlen: Branchenübergreifend sind 18 % aller sächsischen Betriebe tarifgebunden, 43 % aller Beschäftigten in Sachsen arbeiten in einem Betrieb mit Tarifbindung.

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