Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen und Grabmalen auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Eilenburg im August 2021: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 § 7 der Gartenbau- Berufsgenossenschaft auf den kommunalen Friedhöfen, muss die Stadtverwaltung Eilenburg als Friedhofsträger einmal im Jahr nach Ende der Frostperiode Grabmale und Grabsteine auf Standsicherheit überprüfen.

Die erforderliche Standfestigkeit ist gegeben, wenn das Grabmal unter Beachtung der gegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit einer angemessenen Kraft belastet werden kann, ohne Schwankungen aufzuweisen. Die Prüfung erfolgt durch Druck mit der Hand. Für den Fall, dass das Grabmal nachgibt, wird das Prüfgerät eingesetzt, um nachzuweisen bei welchem tatsächlichen Kraftaufwand das Grabmal zu kippen beginnt.

Den Grabnutzungsberechtigten wird somit die Möglichkeit gegeben, ihre Grabsteine selbst einer Kontrolle zu unterziehen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zu treffen.
Wir weisen darauf hin, dass der Grabsteininhaber für die Erhaltung der Standsicherheit dieser baulichen Anlage selbst verantwortlich ist.

Im Interesse der Erhaltung der Sicherheit liegt es im pflichtgemäßem Ermessen der Stadtverwaltung Eilenburg, bei Gefahr im Verzug, auf Kosten des Verantwortlichen, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sofort vorzunehmen.

1. Grabsteinprüfung mit der Hand

So wie im Bild dargestellt erfolgt zunächst an allen Grabmalen die Prüfung mit der Hand. Sollte sich dabei herausstellen, dass sich das Grabmal bewegt erfolgt eine Nachprüfung wie unter 2. beschrieben.

2. Grabsteinprüfung mit Prüfgerät

Bei dieser Prüfung wird ein geeichtes Messgerät eingesetzt, mit dem man speziell diese Prüfung durchführen kann. Dabei wird in dafür vorgeschriebener Weise Querkraft auf das Grabmal ausgeübt und abgelesen. Die Kraft, die das Grabmal aushalten muss wird dabei langsam zu erreichen versucht. Bewegt sich das Grabmal vor Erreichen dieses Wertes, wird die gemessene Kraft notiert und später in die Anordnung zur Befestigung aufgenommen, um den Mangel gegenüber dem Nutzungspflichtigen beweisen zu können.

Die Prüfung erfolgt grundsätzlich zu zweit, um den Stein gegebenenfalls festhalten zu können. Nur so sind weitere Beschädigungen am Stein zu vermeiden. Zusätzlich gilt die zweite Person als Zeuge der ermittelten Werte. Sollte sich herausstellen, dass Gefahr im Verzug besteht, wird der Stein vorsichtig auf seine Rückseite über die Grabfläche gelegt.

Alle übrigen mangelhaften Grabmale werden mit deutlich sichtbaren Aufklebern versehen. Daran können Nutzungsberechtigte bereits unmittelbar nach der Prüfung sehen, ob ihr Grabmal standsicher ist. Primär sind die Aufkleber zur Warnung der Nutzer der Friedhöfe nötig, um sich nicht in Gefahr zu begeben. Im Anschluss erfolgt dann das Verfahren zur Wiederherstellung der nötigen Standsicherheit.

Aufruf zur Meldung von Veranstaltungen / Änderungen für den Veranstaltungskalender 2021 und 2022 der Stadt Eilenburg

Eilenburger Vereine, Institutionen und Gewerbetreibende werden gebeten, Änderungen ihrer Veranstaltungen für das Jahr 2021 und neue Veranstaltungen für nächstes Jahr zu melden. Der Kalender ist die Grundlage für diverse Veröffentlichungen.

Viel hat sich verändert seit den letzten Meldungen der Veranstalter im vorigen Jahr. Um für das laufende Jahr 2021 und das nächste Jahr 2022 wieder einen informativen Veranstaltungskalender für die Stadt Eilenburg erarbeiten zu können, brauchen wir Ihre Hilfe.

Der Kalender erhebt den Anspruch, so vielseitig zu sein, wie das Leben in Eilenburg. Dazu wird unter anderem die Mitarbeit der Vereine, Verbände, Institutionen und Gewerbetreibenden benötigt – melden Sie uns Ihre Änderungen, Ausfälle und neuen Veranstaltungen.

Der Inhalt des Kalenders wird in der Region, im Internet, im städtischen Amtsblatt, im Laufband des Infopavillons und in zahlreichen weiteren Medien veröffentlicht. Er ist auch für verschiedene Publik-tionen erforderlich. Auch Ausstellungen, Messen, Fachvorträge oder mehrtägige Veranstaltungen können genannt werden.

Es werden keine Rabattaktionen, Trainingszeiten, Öffnungszeitenänderungen und politische Veranstaltungen im Kalender berücksichtigt. Die Veranstaltung muss innerhalb der Gemeinde Eilenburg stattfinden oder durch Eilenburger Vereine und Institutionen organisiert werden.

Veranstaltungen, die durch Gewerbetreibende organisiert werden in Form eines attraktiven Festes oder beispielsweise Informationsvortrages o. ä. in Eilenburg können ebenfalls in den Veranstaltungskalender mit aufgenommen werden.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Datum der Veranstaltung
  • Beginn (Uhrzeit) bzw. Dauer der Veranstaltung (sofern mehrtägig)
  • Titel der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort / Veranstaltungsstätte in Eilenburg
  • Kurzbeschreibung (informative Angaben zur Veranstaltung, z.B. Eintritt, begrenzte Kapazitäten, Inhalte oder Programmpunkte, Hinweise zum Kartenverkauf
  • Name und Kontaktdaten des Veranstalters sowie eines Ansprechpartners (Name, Adresse und Telefonnummer, Email-Adresse, Website)

Ihre Veranstaltungsmeldungen nimmt Frau Trump schriftlich unter der Mailadresse veranstaltungen@eilenburg.de entgegen. Bitte verwenden Sie als Anhänge nur gängige Standarddateiformate (doc, docx, pdf, xls, jpeg, etc.). Unter der Rubrik Freizeit – Veranstaltungen auf der städtischen Website können Sie Ihre Veranstaltung auch online melden: veranstaltungsmeldung.eilenburg.de und gleichzeitig ein Bild zur Veranstaltung hochladen.

Es besteht die Möglichkeit, ein Logo des Veranstalters oder ein Bild vom Veranstaltungsort oder ggf. gestaltetes Plakat unter Angabe des Urhebers, mitzuliefern. Bitte beachten Sie, die Bildgröße auf 500 kB bzw. 1500 x 1000 Pixel zu beschränken.

Bitte beachten Sie, dass nur Veranstaltungen veröffentlicht werden können, die öffentlichen Charakter tragen und für jedermann zugänglich sind. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Sollten sich später Informationen gemeldeter Termine ändern (z. B. Uhrzeit, Datum, Ort etc.) ist dies bitte umgehend zu melden. Es erfolgt ansonsten die Veröffentlichung wie die Erstmeldung eingegangen ist.

Es geht wieder hinein in Eilenburgs Unterwelt

Jetzt große und kleine Ferienkinder für eine Bergkellerführung anmelden

Endlich geht es wieder los – das Stadtmuseum Eilenburg bietet wieder Bergkellerführungen durch Eilenburgs labyrinthische Unterwelt an. Wappnen Sie sich mit Ihrer Taschenlampe und folgen Sie uns „Auf den Spuren der Heinzelmännchen“ durch den Eilenburger Berg. In den Ferien haben wir mehrere öffentliche Termine angesetzt, zu denen Sie sich und Ihre Ferienkinder anmelden können:

Bergkellerführung „Auf den Spuren der Heinzelmännchen“ (für Ferienkinder)

Dienstag, 10.08.2021, 10:00 Uhr
Donnerstag, 12.08.2021, 13:30 Uhr
Mittwoch, 18.08.2021, 10:00 Uhr & 13:30 Uhr
Dienstag, 24.08.2021, 15:00 Uhr
Donnerstag, 26.08.2021, 10:00 Uhr & 15:00 Uhr

Auch Erwachsene können wieder in den Berg und sich für eine Öffentliche Bergkellerführung am Sonntag, den 15.08.2021, um 10:00 Uhr, anmelden.

Vor Ort gelten die Bestimmungen der aktuellen sächsischen Corona-Schutzverordnung.
Da nur eine begrenzte Teilnehmerzahl erlaubt ist, bitten wir Sie, sich telefonisch (Tel.: 03423 652 222) für die Bergkellerführung anzumelden.

Das Team vom Stadtmuseum Eilenburg freut sich auf zahlreiche Besucher.

Mobiles Impfzentrum kommt am 10. August 2021 nach Eilenburg

Priorisierung wurde aufgehoben

Da alle bisher organisierten Impftermine gegen das Corona-Virus im April, Mai und Juni sehr gut angenommen worden, kommt auch im August ein mobiles Impfteam ins Eilenburger Bürgerhaus (Franz-Mehring-Straße 23).

Am 10. August 2021 können in der Zeit von 09 bis 15 Uhr alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 12 Jahren geimpft werden. Eine Priorisierung ist nicht mehr nachzuweisen. Es wird der Impfstoff Biontech injiziert. Die Zweitimpfung findet somit am 31. August 2021 statt.

Ein Termin für die Impfung kann ausschließlich online unter: www.terminland.de/kue gebucht werden. Die auszufüllenden Dokumente, welche am Impftag gegengezeichnet mitzubringen sind, finden Sie ebenso unter der Terminbuchung beziehungsweise auf der städtischen Homepage www.eilenburg.de.

Neues aus dem Stadtrat

Der Eilenburger Stadtrat tagte am 05. Juli 2021 im großen Saal des und fasste unter anderem nachfolgende Beschlüsse:

Abwägungs-und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 55 „Wohngebiet Wirtschaftsweg“ wurde gefasst

Der oben genannte Bebauungsplan (B-Plan) betrifft ein 11.086 qm großes Grundstück, welches zwischen der Puschkinstraße und dem Wirtschaftsweg im Stadtteil Eilenburg Ost liegt. Das erschlossene Gebiet soll im Sinne einer nachhaltigen und flächensparenden Stadtentwicklung für neue Bauvorhaben genutzt, aufgewertet und wiederbelebt werden. Ein Investor hat sich bereiterklärt, die Planungskosten zu tragen, um Baurecht für vier bis sechs Mehrfamilienhäuser mit jeweils sechs Wohneinheiten zu schaffen.

Dazu ist es erforderlich einen B-Plan aufzustellen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und planungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen. Im Schwerpunkt geht es um die Erschließung des Gebiets sowie die Ver- und Entsorgung.

Der Entwurf des B-Plans vom 14.08.2020 lag von Oktober bis November 2020 öffentlich aus und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange konnten dazu Stellungnahmen abgeben. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sowie weiterer Erkenntnisse wurde der Entwurf überarbeitet und wurde von März bis April dieses Jahres neu ausgelegt. Die Begründung wurde anschließende redaktionell überarbeitet, hat ein neues Datum erhalten und ihr hängt zudem ein redaktionell überarbeiteter Geotechnischer Bericht an.

Der Stadtrat hat die zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 55 „Wohngebiet Wirtschaftsweg“ und dessen eingegangenen Stellungnahmen geprüft,sich die im Abwägungsprotokoll genannten Abwägungsvorschläge zu eigen gemacht und diese beschlossen. Zudem haben die Stadträte den Bebauungsplan Nr. 55 „Wohngebiet Wirtschaftsweg“ als Satzung beschlossen.

Bebauungsplan Nr. 56 „Ostbahnhof“ wurde aufgestellt

Der S-Bahn-Haltepunkt Eilenburg-Ost wird stark frequentiert Allerdings sind im Bereich des Bahnhofvorplatzes Fahrradabstellanlagen sowie ausgebaute Parkmöglichkeiten für PKW nur begrenzt vorhanden. Auch das auf dem Vorplatz vorhandene Kopfsteinpflaster ist insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit oder Behinderungen sowie für das Schieben von Rollatoren und Kinderwägen hinderlich.

Derzeit stehen für Fahrräder ca. 50 und für PKW ca. 20 Abstellmöglichkeiten zur Verfügung. Perspektivisch werden aber 70 Fahrradstellplätze, sieben Fahrradboxen und 60 PKW-Stellplätze benötigt. Zudem fehlen noch Stellplätze für Motorräder, für Rettungsfahrzeuge und eine Buswendeschleife für den Schienenersatzverkehr. Dies hat eine Analyse des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) ergeben.

Es besteht also ein erheblicher Bedarf, den Bahnhofsvorplatz den aktuellen und zukünftigen Anforderungen entsprechend als moderne barrierefreie Park+Ride-Anlage auszubauen. Für die Baumaßnahme sowie den erforderlichen Grunderwerb wurde eine Förderung über den ZVNL in Aussicht gestellt. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme soll möglichst im Jahr 2021 beginnen.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden B-Plans umfasst eine Fläche von ca. 9.000 qm. Der überwiegende Teil des Flurstücks 37/10 der Flur 35 gehört einer Privatperson. Bisherige Bemühungen der Stadt, mit dem Eigentümer eine Einigung über den Kaufpreis zu erzielen, schlugen fehl. Der Grunderwerb ist allerdings Voraussetzung für die Umsetzung der oben genannten öffentlichen Belange. Vor diesem Hintergrund soll zur Sicherung des Planziels, dem Bau einer P+R-Anlage am Bahnhof Eilenburg-Ost, ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die Stadträte haben der Aufstellung des Bebauungsplans „Ostbahnhof“ zugestimmt.

Der Stadtrat beschließt das Stadtfest der Stadt Eilenburg im Jahr 2021 nicht durchzuführen

Das Eilenburger Stadtfest findet jährlich am ersten oder zweiten Juni-Wochenende statt und lockt tausende Besucher in die Innenstadt. Auf Grund der Corona-Situation war eine Durchführung zum üblichen Termin nicht zulässig. Es wurde daraufhin in Absprache mit dem Veranstalter, der COEX Veranstaltungs GmbH & Co. KG (COEX) die Entscheidung getroffen, das Fest in den August zu verschieben, in der Hoffnung auf Rahmenbedingungen, die eine Durchführung noch dieses Jahr möglich machen.

Eine Durchführung ist zum einen wegen der Unvorhersehbarkeit der Inzidenzzahlen generell nicht sicher. In der Branche sind trotz niedriger Inzidenzen zahlreiche Absagen festzustellen, was zwangsläufig noch zu einer Wanderungsbewegung führen würde; Besucherzahlen sind nicht kalkulierbar. Zum anderen sind lange keinerlei planvolle Vorbereitungen möglich gewesen. Ein Vereinsprogramm oder Vereinspräsenzen sind nicht zu erwarten, da die üblichen Vorlaufzeiten fehlen und Auftritte nicht einstudiert werden konnten.

Daher beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung auch in diesem Jahr auf die Durchführung eines Stadtfestes zu verzichten.

Neues aus den Ortsteilen

Deckenerneuerung der Straße „Zur Kämmerei“ im Ortsteil Pressen

Die Straße „Zur Kämmerei“ im Ortsteil Pressen ist eine Ortverbindungsstraße, mit einem hohen Verkehrsanteil aus Schwerlasten, bedingt u.a. durch den ansässigen BayWa Agrarhandel GmbH Kämmerei Forst. Die Deckensanierung betrifft den Teil der Straße „Zur Kämmerei“ zwischen Lindenplatz und Bahngleise.

Die obere Asphaltdeckschicht soll erneuert werden, da die Straße von Netzrissen, Ausbrüchen und Unebenheiten geprägt ist. Zudem schwanken die Stärken im bituminösen Gesamtaufbau und die einzelnen Schichten innerhalb des Oberbaues in ihrer Dicke. Der Haftverbund zeigt verstärkt Mängel. Deshalb ist zusätzlich die Einlage einer Asphaltarmierung vorgesehen, was die technologisch und wirtschaftlich vertretbarste Maßnahme zur Erhaltung der Straße darstellt.

Mit den Versorgungsunternehmen wurde die Maßnahme abgestimmt. Danach stehen derzeit keine Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen an bzw. sind bereits im Vorfeld erledigt worden.

Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Der Stadtausschuss hat am 21. Juni 2021 entschie-den der Firma KEMNA Bau Ost GmbH & Co.KG aus Leipzig den Zuschlag zu erteilen, da diese unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

Die Straße „Zur Kämmerei“ soll im Zeitraum vom 16.08.2021 bis 01.10.2021 innerhalb von drei Wochen erneuert werden.

Errichtung eines Multifunktionalen Treffpunktes im Ortsteil Zschettgau

Es wird ein innovativer Treffpunkt in der Straße „Am Bauerndorf“ neben dem Begegnungszentrum in Zschettgau geschaffen. Dieser soll Angebote für verschiedene Zielgruppen bieten. Das Projekt beinhaltet einen komplett neu gestalteten Spielplatz, einen überdachten Sitzplatz, eine Tauschbox, eine Fahrradabstellanlage mit E-Bike- und Handylademöglichkeit, und Beleuchtung.

Die Spielgeräte sollen als landwirtschaftliche Maschinen und der Unterstand als Feldscheune gestaltet werden. Der städtische Bauhof hat die Flächen bereits vorbereitet. Die Aufstellung der Spielgeräte ist für Ende Juli geplant.

Das Projekt dient der Weiterentwicklung des Dorfgemeinschaftslebens, der Vermittlung bäuerlicher Traditionen und der Schaffung neuer „smarter“ Angebote. Das Vorhaben wird teilweise im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie und aus Restmitteln aus simul+ gefördert.

Teich im Ortsteil Behlitz soll erneuert werden

Seit Jahren bietet der Teich in Behlitz keinen schönen Anblick. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteiles beklagten dies schon mehrfach beim Ortschaftsrat. In den vergangenen Jahren wurden deshalb immer wieder kleine Instandhaltungsmaßnahmen am Teich durchgeführt. Nun aber soll dieser komplett saniert werden.

Die Ausschreibung zur Vergabe der Sanierungsmaßnahme ist bereits gestartet. Im September soll dann der Stadtrat über den Vergabebeschluss entscheiden.

Geplant ist es den Teich vollständig zu entschlammen und ihn etwas zu vergrößern, um das Rückhaltevolumen beibehalten zu können. Zudem wird er mittels einer Tonschicht abgedichtet und eine Tief- sowie Flachwasserzone werden geschaffen. Die bestehende marode Uferbefestigung wird zurückgebaut. An diesen Stellen erhält das Ufer eine Böschung.

Ergänzend wird der Teich ringsum bepflanzt und es wird für Beschattung gesorgt. Das Vorhaben wird vollständig aus Mitteln des Förderprogramms simul+ finanziert. Die bisherige Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 75.000 Euro zuzüglich der Planungskosten.

Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg

Straße Brunnerstraße,
Maßnahme Sperrung einer Fahrtrichtung durch Einbahnstraßenregelung
Zeitraum 12.07.2021 – 03.12.2021
Grund Verlegung von Stromkabeln
Hinweis: Gesperrt ist die Fahrtrichtung von der Halleschen Straße zur Bergstraße, Umleitung über die Rödgener Straße. Die Sperrung erfolgt in Bauabschnitten. Die „kleine“ Hallesche Straße ist aber die größte Zeit von der Halleschen Straße trotzdem erreichbar.

Straße Leipziger Straße, K7442 – Abschnitt zwischen Muldenstr. und Haus Nr.22
Maßnahme Vollsperrung
Zeitraum 28.06.2021 – 17.07.2021
Grund Herstellung Abwasserhausanschluss für Nr. 22 und 54. Die Umleitung wird über den Nordring bzw. über „Am Anger“ umgeleitet.

Straße Röberstr. – zwischen Steinstr. und Walter-Rathenau-Str.
Maßnahme Vollsperrung – Abschnittsweise
Zeitraum 25.05.2021 – 30.08.2021
Grund Neuverlegung von Wasserleitung. Die Vollsperrung der Kreuzungsbereiche Dr.-Külz-Ring / Röberstr. und Kranoldstr./ Röberstr. erfolgt in gesonderten Bauabschnitten und werden auch als solche bekannt gegeben. Der Kreuzungsbereich Schreckerstr. / Röberstr. wird innerhalb des 2.Bauabschnittes gesperrt.

Straße Röhrenweg
Maßnahme Vollsperrung
Zeitraum 17.07.2021 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Grund Sportveranstaltung im Bereich Schanzenauslauf. Die Umleitung erfolgt über die Mühlstraße-Schloßaue

Straße Jacobsplatz
Maßnahme Vollsperrung
Zeitraum 16.07.2021 – 17.07.2021
Grund Anlieferung und Aufstellung Eigenheim

Achtung – Vorankündigung:

Voraussichtlich ab dem 26.07.2021 bis mindestens Ende Oktober 2021 wird die Ortumfahrung B 87 im Eilenburg zwischen der Auffahrt/Abfahrt Wurzener Landstraße und der Auffahrt/Abfahrt B 107 gesperrt. Für den „normalen“ Verkehr bleibt eine Fahrspur von Leipzig kommend in Richtung Torgau frei.

Der Verkehr aus Torgau kommend in Richtung Leipzig wird voraussichtlich ab der Wurzener Landstraße (S11) durch die Ortslage Eilenburg über die K7422 (Ziegelstraße-Torgauer Straße-Leipziger Straße) weiter über die Fischeraue, Mittelweg, B107 und dann wieder auf die B 87 in Richtung Leipzig umgeleitet.

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