Das Sächsische Kabinett hat beschlossen, die 2018 begonnene Arbeit zur Vereinfachung und Verbesserung der Fördermittelvergabe fortzusetzen. Dazu wurde jetzt eine Kommission zur Konsolidierung von Förderprogrammen und zur Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie (Förderkommission II) berufen.

Der Kommission, erneut unter dem Vorsitz von Dr. Tilmann Schweisfurth, Präsident a. D. des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern, gehören zehn weitere Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, Wirtschaft, Rechts- und Steuerberatung sowie der öffentlichen Verwaltung an. Gemeinsam werden sie Vorschläge erarbeiten, die mehr Transparenz, Effizienz und Effektivität in die Förderpolitik des Freistaates bringen sollen. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag 2019-2024 auf den Weg gebracht. Die Arbeit setzt auf die Ergebnisse der ersten Kommission auf, die in ihrem 2019 vorgelegten Bericht ein in Sachsen bestehendes „Förderdickicht“ bemängelt hatte.

Ein besonderer Fokus der Kommissionsarbeit soll daher auf der Beseitigung bestehender Überschneidungen liegen, hin zu mehr Transparenz und Klarheit für die Fördermittelempfänger. Ein wichtiger Schwerpunkt der Tätigkeit der Kommission wird es sein, Vorschläge für eine ressortübergreifende förderpolitische Steuerung und Schwerpunktsetzung zu unterbreiten. Um langfristige Verbesserungen zu erzielen, hat die Kommission zudem die Aufgabe, Empfehlungen für fachbereichsübergreifende Standards zur Ausgestaltung von Förderprogrammen abzuleiten.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: „Wir haben uns als Koalition vorgenommen, die sächsische Förderpolitik neu auszurichten. Das geht nur, wenn wir die bestehende Fülle an Förderprogrammen von der Wurzel her anpacken und deutlich ausdünnen. Ähnliche Förderthemen müssen gebündelt und die Förderlandschaft insgesamt übersichtlicher und effizienter gestaltet werden.“

„Die Aufgabe der Kommission ist sehr anspruchsvoll, die Themen sind sehr komplex. Ich bin gleichwohl sehr zuversichtlich, dass wir der Staatsregierung im November 2022 gute und umsetzbare Vorschläge machen können, die Komplexität der historisch gewachsenen Programmlandschaft verringern zu helfen, die Transparenz zu erhöhen und Förderstrategie, Priorisierungen, Förderinstrumente nachzujustieren. Die Förderpolitik insoweit zu modernisieren zu helfen, leistet einen wichtigen Beitrag zur Staats- und Verwaltungsmodernisierung im Freistaat Sachsen“, so der Vorsitzende der Förderkommission II, Dr. Tilmann Schweisfurth.

Der Kommission gehören folgende Mitglieder an:

– Prof. Dr. Gerhard Hammerschmid, Professor für Public and Financial Management an der Hertie School of Governance Berlin

– Ulrich Hörning, Bürgermeister und Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung der Stadt Leipzig

– André Jacob, Geschäftsführer des Sächsischen Landkreistages e. V.

– Eva Jähnigen, Bürgermeisterin und Beigeordnete für Umwelt und Kommunalwirtschaft der Landeshauptstadt Dresden

– Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen

– Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank

– Dr. Margitta Markert, Steuerberaterin und Direktorin der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

– Marlies Raschke, Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

– Dr. Eric Weber, Geschäftsführer der SpinLab Accelerator GmbH

– Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e. V.

Es ist vorgesehen, dass die Kommission der Staatsregierung bis zum 31. Mai 2022 einen Zwischenbericht und bis 30. November 2022 einen Abschlussbericht vorlegt.

Hintergrund

Die Fördervereinfachung und Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie steht seit geraumer Zeit auf der Agenda der sächsischen Landespolitik. Bereits durch die im Jahr 2018 eingesetzte Förderkommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren (Förderkommission I) konnten wesentliche Vereinfachungspotentiale bei Förderverfahren identifiziert und adressiert werden.

Die anschließend umgesetzten Maßnahmen, zu denen u.a. die Umstellung auf Festbetragsförderung in einzelnen Bereichen und der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn ab Antragstellung gehören, brachten bereits entscheidende Vereinfachungen für die Fördermittelempfänger und tragen zur Entbürokratisierung bei.

Der vollständige Bericht der Förderkommission I ist unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/33320 zu finden.

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