Gestern hat das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade des Landes Sachsen-Anhalt bei der Erhöhung des Rundfunkbeitrag stattgegeben. Damit steigt der Rundfunkbeitrag vorläufig um 86 Cent auf monatlich 18,36 Euro. Das ordnete das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an.

Dazu sagt der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Nowak: „Mit der jetzt erfolgten Entscheidung wird die Auffassung der CDU-Fraktion bestätigt. Die Finanzierung muss dem Auftrag folgen. Das Verfassungsgericht hat explizit klargestellt, dass es eine Änderung der Finanzierung nur über die Änderung des gesetzlichen Rahmens bei Auftrag und Struktur geben kann.“

„Es wird jetzt darauf ankommen, die Reform von Auftrag und Struktur des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Rundfunkkommission der Bundesländer mit aller Ernsthaftigkeit voranzutreiben. Sie ist dringend nötig. Hier darf es keine Blockadehaltung von Reformverweigerern geben. Die CDU-Fraktion hat dazu bereits am 9. Juni weitreichende Vorschläge für solche Reformen gemacht. Darin haben wir die Erwartung formuliert, schnell für eine Schärfung des Auftrages und eine langfristige Gebührenstabilität zu sorgen“, erklärt der Medienpolitiker.

„Die Gebührenstabilität ist nach dem heutigen Urteil verfassungsrechtlich ebenso möglich, wie eine Senkung – wenn der Auftrag entsprechend angepasst wird. Die Sendeanstalten sind aufgefordert, die Vorgaben der KEF zur weiteren Effizienz und Sparsamkeit konsequent und vollständig umzusetzen. Wir werden das bei allen weiteren Entscheidungen im Blick haben. Ein weiter so lehnen wir ab“, so Nowak.

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