Nachdem in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Schienenstrecken stillgelegt worden sind, stehen die 2020er-Jahre ganz im Zeichen des Verkehrsträgers Schiene. „Es ist das gemeinsame Ziel aller Koalitionsparteien, 80 Prozent der sächsischen Bürgerinnen und Bürger an das Netz des ÖPNV anzubinden und einen positiven Beitrag zur Umwelt- und Klimaverbesserung zu leisten.“

„Hierfür bedarf es einerseits attraktiver Angebote in der Fläche, wie beispielsweise die Plus- und TaktBus-Linien, deren Umsetzung der Freistaat unterstützt. Andererseits aber besonders auch den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), der alle Regionen Sachsens miteinander verknüpfen soll und damit schnelle Verbindungen im ganzen Freistaat ermöglicht“, so Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig.

Auf Grundlage eines erstellten Basisgutachtens konnte nun eine Erstbewertung von 22 potentiell zu aktivierenden sächsischen Eisenbahnstrecken vorgenommen werden. Das Gutachten wurde im Auftrag des SMWA von der vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH (Dresden) erstellt.

Abgeleitet von den Ergebnissen des Basisgutachtens und der dort anhand der Kriterien „Reaktivierungsaufwand“, „zu erwartende Betriebskosten“ sowie „zu erwartende Nachfrage“ kategorisierten Strecken haben sich Staatsminister Martin Dulig und die verkehrspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen dazu verständigt, zunächst die vielversprechenden Schienenstrecken

• Strecke Döbeln – Meißen – Nossen
• Strecke Marienberg – Pockau-Lengefeld
• Strecken Beucha – Brandis
• Strecke Brandis – Trebsen
• Strecke Kamenz – Hosena (mittlerweile im Zusammenhang mit Investitionsgesetz Kohleregionen bearbeitet)
• Strecke Löbau – Ebersbach

intensiv und detailliert auf eine Aktivierungsmöglichkeit hin zu untersuchen.

Die Untersuchungen der vorstehenden Strecken werden nun mittels weiterer Potentialanalysen, Infrastrukturkonzeptionen und -planungen vertieft, um unter anderem die Voraussetzungen für infrage kommende Förderungen des Bundes, zum Beispiel im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzs (GVFG), zu schaffen. Hierzu widmet sich das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bereits intensiv der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und der Vorbereitung entsprechender Ausschreibungen.

Dulig: „Keine einzige Bahnstrecke ist damals von der kommunalen Ebene abbestellt worden, weil zu viele Fahrgäste in den Zügen saßen. Dies waren damals wirtschaftliche Entscheidungen der zuständigen Zweckverbände, welche den SPNV in Sachsen verantworten. Den Wunsch, Strecken zu aktivieren, hören wir von verschiedenen Seiten. Nur, allein der Grund, dass es schön sei, wenn eine Eisenbahn wieder durchs Land rollt – allein dieser Grund reicht noch nicht für eine Streckenaktivierung aus.

Wir benötigen auch und vor allem die ausreichende Anzahl an Fahrgästen! Als Freistaat können wir die Zweckverbände beim Betrieb der Bahnstrecken unterstützen. Und wir können auch, wenn die entsprechenden Parameter vorhanden sind – welche wir im Gutachten abgefragt haben und in den weiteren Untersuchungen verifizieren werden – die Investitionen zur Aktivierung von Strecken finanziell fördern.“

Durch den Beschluss des Doppelhaushaltes des Freistaates Sachsen stehen für Aktivierungsmaßnahmen an Bahnstrecken für 2021/22 Mittel in Höhe von circa 13 Millionen Euro zur Verfügung.

Eine erfolgreiche Aktivierung einer Schienenstrecke besteht aus zwei Finanzierungsfeldern. Einerseits bedarf es einer infrastrukturellen Instandsetzung und Instandhaltung, für welche eine erste Grundlage im Doppelhaushalt 2021/2022 geschaffen wurde. Schließlich ist häufig – bedingt durch die fehlende regelmäßige Nutzung stillgelegter Gleise, Weichen und Haltepunkte – ein Sanierungs- und Instandhaltungsstau festzustellen, der im Vorfeld einer Wiederaufnahme von SPNV abzubauen ist.

Andererseits ist eine Bestellung und Finanzierung der zusätzlichen Verkehrsleistungen durch die zuständigen kommunalen Zweckverbände als Aufgabenträger des SPNV erforderlich. Hierzu sind noch weitere Abstimmungen nötig.

Daneben bedarf es aber auch der Bereitschaft des Bundes, weitere Regionalisierungsmittel für den ÖPNV zur Verfügung zu stellen, um die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgesetzten Klimaziele und die hierzu notwendige Verdoppelung der Zahl der Fahrgäste im ÖPNV zu erreichen.

Das Basisgutachten finden Sie unter : https://www.verkehr.sachsen.de/923.html

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