Die Kosten für die notwendigen Laboruntersuchungen von Hausschweinen, die aus der ASP-Sperrzone II (ehemals gefährdetes Gebiet) verbracht werden sollen, übernimmt das Sozialministerium. Diese Statusuntersuchungen sind für Hausschweine notwendig, um zur Schlachtung oder zum Weiterverkauf rechtskonform aus der Sperrzone II verbracht werden zu können.

Alle Laboruntersuchungen werden von der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen durchgeführt, die zum Geschäftsbereich des Sozialministeriums gehört. Die Kostenübernahme gilt ab 1. September 2021. Damit soll garantiert werden, dass nach Vorliegen der negativen Testergebnisse nur erregerfreie Tiere die Zone verlassen und somit das Virus nicht aus dieser herausgetragen wird. Die Sperrzone II genannte innere ASP-Zone erstreckt sich über Teile der Landkreise Görlitz und Bautzen.

In diesem Gebiet befinden sich derzeit zehn schweinehaltende Betriebe, die Hausschweine nach außerhalb verbringen wollen und somit diese Testungen zwingend benötigen. Es werden ca. 320 Proben pro Woche erwartet. Bis zum Jahresende sind 6400 Proben mit Kosten von rund 45.000 Euro kalkuliert. In den aktuell ausgewiesenen Restriktionsgebieten in Sachsen befindet sich mit etwa 95.000 Schweinen knapp ein Fünftel aller Hausschweine.

Sebastian Vogel, Leiter des ASP-Krisenstabs und Staatssekretär im Sozialministerium erklärt: „Regelmäßige Laboruntersuchungen der Hausschweine in der Sperrzone II sind besonders wichtig, um bei einem Übertritt des ASP-Virus in die Bestände schnell reagieren zu können und keinesfalls eine Verschleppung aus der Sperrzone heraus zu riskieren Wir unterstützen aus kurzfristig bereitgestellten Mitteln die Tierhalter mit der Übernahme dieser Kosten.“

Die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen ist derzeit neben der Analyse von PCR-Tests zur Feststellung von Infektionen mit dem Coronavirus auch mit den Laboranalysen zur Feststellung von Infektionen mit dem Schweinepestvirus befasst. Jagdausübungsberechtigte in den Landkreisen Görlitz und Bautzen müssen von jedem erlegten Schwarzwild eine Probe entnehmen und der LUA zur Analyse zuleiten.

Gleiches gilt für tot aufgefundene Wildschweine im gesamten Freistaat. Damit soll ein mögliches Auftreten der Tierseuche auch außerhalb der aktuellen Sperrzonen festgestellt werden. Im vergangenen Jahr wurden durch die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen über 22.000 Proben auf Schweinepest untersucht. In diesem Jahr wurde diese Probenzahl bereits zum 31. Juli erreicht.

Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest müssen künftig Futtermittel, die in der Sperrzone II gewonnen werden und möglicherweise infiziert sein könnten, besonders gekennzeichnet werden. Damit soll verhindert werden, dass diese Futtermittel ohne besondere Behandlung an Hausschweine verfüttert werden. Das Landestierseuchenbekämpfungszentrum legt dies in einer Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen fest.

Gemäß einer Veröffentlichung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) können Futtermittel aus Gebieten, in denen die ASP präsent ist, ein Überträger der Erkrankung sein. Dies gilt besonders für Gras, aber auch für Heu, Stroh und Getreide, wenn tote Wildschweinkörper in das geerntete Futter gelangen oder Ausscheidungen von infizierten Tieren die Feldfrüchte noch vor der Ernte kontaminieren.

Das ASP-Virus ist gegenüber Umwelteinflüssen sehr widerstandsfähig, es kann auch während des Verwesungsprozesses der Kadaver mehrere Wochen bis Monate infektiös bleiben und durch das als Futtermittel verwendete Erntegut auf Hausschweine übertragen werden. Durch Erhitzung und Trocknung kann das Virus im vorgenannten Erntegut sicher abgetötet werden.

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