Im Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtages wurde gestern u.a. der Gesetzentwurf der Staatsregierung „Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen“ beraten und dem Sächsischen Landtag zum Beschluss empfohlen.

Das sogenannte „Landarztgesetz“ enthält durch eine Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes auch die Wiedereinführung der verpflichtenden Mitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft.

Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:

„Mit der Wiedereinführung der verbindlichen Mitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft wird eine zentrale Bündnisgrüne hochschulpolitische Forderung umgesetzt. Die im Jahr 2012 eingeführte Austrittsoption wird abgeschafft. Davon profitiert die innere Demokratie und Mitsprache an unseren Hochschulen, denn die Erfüllung der wichtigen Aufgaben der Studierendenräte erfordert eine Legitimation durch alle Studierenden. Das Streichen der Austrittsoption ist ein starkes Signal für unser demokratisches und solidarisches Gemeinwesen.“

„Die Entscheidung stärkt auch die Position der Studierendenräte in den Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden über ein sachsenweites Semesterticket. Sie werden fortan von allen Studierenden durch die Wahl legitimiert und sprechen damit ausnahmslos in deren Namen. Das ist eine echte Chance für klima- und umweltbewusste sowie preiswerte Mobilität für alle Studierenden im Freistaat.“

Weitere Informationen:

Aufgrund des unterschiedlichen Beginns des Wintersemesters 2021/22 an den sächsischen Hochschulen werden mit einer Übergangsfrist alle ab dem 31.03.2021 wirksam ausgetretenen Studierenden zum Sommersemester 2022 wieder Mitglied in der verfassten Studierendenschaft. Studierende, die vor diesem Datum ausgetreten sind, können ihren Wiedereintritt mit jeder Rückmeldung erklären. Mit dieser Regelung soll ein einheitliches Vorgehen aller Hochschulen und Rechtssicherheit für die Studierenden ermöglicht werden. Zukünftige Austritte sind nicht mehr möglich.

Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen“ (Drs 7/6673)

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