10. Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen des Landkreises Leipzig - Bekanntmachung.

Neue Regeln beinhalten nur kleinere Änderungen

Die 10. Allgemeinverfügung zur Absonderung erweitert die Definition der vollständig geimpften Person. Zur Absonderung der Kontaktpersonen wurde präzisiert, dass die Frist von fünf bzw. sieben Tagen bis zur “Freitestung” mit dem letzten Kontakt zum Quellfall beginnt.

Die für Schulen in der Schul- und Kita-CoronaVerordnung geltenden kürzeren Absonderungszeiten (ab 5. Tag nach der Absonderung) sind nur möglich, wenn die Einrichtung (Schulen) serielle Testungen durchführt, siehe Punkt 6.1.

Auch weiterhin müssen sich genesene und vollständig geimpfte enge Kontaktpersonen nicht absondern. Sie sind aber verpflichtet, dies innerhalb von 3 Tagen entsprechend nachzuweisen. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Entscheidung über die Absonderung kann der Nachweis zunächst auch telefonisch erfolgen.

Die aktuelle Verfügung zur Absonderung enger Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und von positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen des Landkreis Leipzig tritt am 30. Oktover 2021 in Kraft und gilt bis 29. November 2021. Sie steht im Dokument zum Download bereit.

Hier eine Übersicht zu den Regeln ab 30.Oktober 2021

Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus

Verdachtspersonen sind Personen,

  • die Symptome zeigen und für die das Gesundheitsamt eine Testung veranlasst hat oder die nach ärztlicher Beratung einen Test haben machen lassen
  • deren Schnelltest ein positives Ergebnis ausweisen. Sie müssen einen PCR-Test (z.B. beim Hausarzt) machen lassen, bis zu dessen Ergebnis gelten sie als Verdachtspersonen.

Pflichten bei Verdacht auf eine Infektion

  • Absonderung bis zur Abklärung und Information der Angehörigen des Hausstandes mit dem Hinweis, die Kontakte zu reduzieren.
  • Fällt der PCR-Test positiv aus, gelten die Regelungen für positiv Getestete.
  • Fällt der PCR-Test negativ aus, ist die Quarantäne automatisch beendet.

Regeln für positiv getestete Personen

Wer von seinem positiven Testergebnis erfährt ist verpflichtet,

  • sich unverzüglich abzusondern (Quarantäne)
  • sich beim Gesundheitsamt zu melden (möglichst per Mail mit Art der Testung und Kontaktdaten für den Rückruf über gesundheitsamt@lk-l.de)
  • sofort ihre Hausstandsangehörigen zu informieren
  • Die Absonderung endet nach 14 Tagen, wenn keine Symptome aufgetreten sind.
  • Während der Absonderung ist ein Tagebuch zu führen, in dem zweimal täglich die Körpertemperatur, mögliche Symptome und Kontakte zu weiteren Personen festzuhalten sind.
  • Tretem Symptome auf, endet die Absonderung frühestens nach 14 Tagen, wenn die am Ende der Frist in den letzten 48 Stunden symptomfrei ist
  • Wenn eine Infektion nachweislich fortbestehen bleibt, kann die Absonderung um sieben Tage verlängert werden
  • Bei asymptomatisch positiv getesteten Personen, die vollständig geimpft sind, kann das Gesundheitsamt die Absonderung verkürzen.

Regeln für enge Kontaktpersonen

Nicht jeder Kontakt zu einer infizierten Person (Quellfall) ist relevant. Als enge Kontaktperson gilt man dann, wenn der Kontakt die folgenden Kriterien erfüllt:

  • insbesondere Personen, die mit der infizierten Person in einem Hausstand leben
  • Kontakt bis zu 48 Stunden vor dem Auftreten von Symptomen bei der infizierten Person
  • Kontakt zwei Tage vor einem positiven Corona-Test bei der symptomfreien infizierten Person

Art des Kontakts:

  • Kontakt zur positiv getestete Person über einen Zeitraum von mindestens 10 Minuten bei weniger als 1,5 Meter Abstand, ohne dass adäquater Schutz bestand. Ein adäquater Schutz besteht, wenn alle alle Beteiligten durchgehend eine OP- oder FFP2-Maske tragen, die eng anliegt sowie Mund und Nase bedeckt.
  • Gespräch („face-to-face-Kontakt“, Abstand unter 1,5 Meter) zwischen Kontaktperson und infizierter Person stattgefunden hat, unabhängig von der Gesprächsdauer und ohne adäquaten Schutz
  • Kontaktperson und Quellfall haben sich länger als 10 Minuten im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand aufgehalten, auch wenn eine medizinische Maske durchgehend und korrekt getragen wurde.
  • Direkter Kontakt zu Sekreten einer infizierten Person

Verhalten enger Kontaktpersonen

  • Hausstandsangehörige müssen sich sofort nachdem sie von dem positiven Testergebnis der im Hausstand wohnenden Person Kenntnis erlangt haben in Absonderung begeben.
  • Enge Kontaktpersonen müssen sich auf Anordnung des Gesundheitsamtes absondern. Das Gesundheitsamt nimmt die Kontaktdaten auf und belehrt die Kontaktperson zunächst mündlich über die einzuhaltenden Maßnahmen

 Von der Quarantäne befreit sind

  • Hausstandsangehörige, wenn sie seit der Testung oder den ersten Symptomen des Quellfalls sowie zwei Tage zuvor keinen Kontakt zu positiv getesteten Person hatten und selbst keine Symptome aufweisen.
  • Vollständig genesene und geimpfte Personen, wenn sie symptomfrei sind. Als vollständig geimpft gelten Personen, ab dem 15. Tag der Gabe der letzten Impfdosis mit den vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Impfstoffen in der erforderlichen Anzahl. Als genesen gilt eine Person, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte Infektion durchgemacht hat. Der entsprechende Nachweis ist innerhalb von 3 Tagen zu erbringen.
  • Trotz der Befreiung von der Quarantäne müssen Genesene und vollständig geimpfte Personen sich bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem Quellfall beobachten (Symptome, Körpertemperatur).
  • Entwickeln Kontaktpersonen, die von der Quarantänepflicht befreit sind, Covid-19-typische Symptome, müssen sich diese in Quarantäne begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen.
  • Handelt es sich beim Quellfall um eine neue, vom RKI als besorgniserregend eingestufte Variante (Verdacht oder Nachweis), gilt die Befreiung von der Absonderung nicht.

Quarantäneregeln für Kontaktpersonen

Die Quarantäne endet ohne nochmalige Rücksprache mit dem Gesundheitsamt für Kontaktpersonen ohne Krankheitssymptome: 10 Tage nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person.

Während der Absonderung ist ein Tagebuch zu führen, in dem zweimal täglich die Körpertemperatur, mögliche Symptome und Kontakte zu weiteren Personen festzuhalten sind.

Es besteht die Möglichkeit, die Quarantäne zu verkürzen: frühestens am 5. Tag mit einem PCR-Test oder ab dem 7. Tag mit einem professionellen Antigen-Schnelltest Die Tests sind für Kontaktpersonen kostenlos. Das negative Ergebnis ist dem Gesundheitsamt per E-Mail an hygiene@lk-l.de zuzusenden.

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