Wie die Polizeidirektion heute informiert, beschädigten bisher Unbekannte in dieser Woche eine Bankfiliale in Connewitz, der Sachschaden ist erheblich. Und: Der Sächsische Verfassungsgerichtshof erklärte einzelne Corona-Schutzmaßnahmen von Anfang 2021 für verfassungswidrig. Zuvor hatten Landtagsabgeordnete der AfD ein Normenkontrollverfahren angestrengt. Die LZ fasst zusammen, was am Donnerstag, dem 12. Juni 2025, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

30.000 Euro Schaden: Angriff auf Connewitzer Sparkasse

Bisher unbekannte Täter haben die Verglasung einer Bankfiliale in Leipzig-Connewitz beschädigt und außerdem noch Graffiti auf zwei Scheiben angebracht. Dabei handelt es sich konkret um die Sparkassenfiliale am Connewitzer Kreuz.

„Die Graffiti bestanden aus zwei schwarzen Schriftzügen, welche großflächig auf zwei Scheiben angebracht wurden. Der entstandene Schaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf circa 30.000 Euro“, teilte Polizeisprecherin Susanne Lübcke am Donnerstag mit. Der Tatzeitraum wurde zwischen Dienstagabend, 19:00 Uhr und Mittwochmorgen, 7:30 Uhr eingegrenzt. Die politischen Schriftzüge sollen sich auf die derzeit in Ungarn inhaftierte Person Maja aus Deutschland bezogen haben, die in einen Hungerstreik getreten ist.

Inzwischen wurde die Farbe an der Sparkasse offenbar weitgehend entfernt. Die Polizeidirektion ermittelt wegen Sachbeschädigung.

Normenkontrollverfahren zu sächsischer Corona-Verordnung erklärt teilweise Verfassungswidrigkeit

Eine durch Sachsens damalige Landesregierung erlassene Schutzverordnung von 2021 gegen das Corona-Virus war teilweise verfassungswidrig: Das entschieden heute die Richterinnen und Richter des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig. Als nicht verhältnismäßig wurden Teilnehmerbegrenzungen für Hochzeiten und Beerdigungen eingestuft, zudem sei auch eine nächtliche Ausgangssperre nicht rechtens gewesen.

Im Falle der Beisetzungen führte der Verfassungsgerichtshof beispielhaft aus, dass die damalige Regel zur Begrenzung von Teilnehmern ohne Einbezug von Faktoren wie lokaler Inzidenz zu starr gewesen sei. So habe ein Ausgleich des Schutzes von Leben und Gesundheit und andererseits des familiären Miteinanders gefehlt, für das auch Bestattungen eine Rolle spielen.

„Dies konnte bei einer Beerdigung im Einzelfall dazu führen, dass neben vier Sargträgern und dem Geistlichen oder dem Trauerredner lediglich fünf Angehörige des engsten Familienkreises an einer Bestattung teilnehmen konnten. Je nach persönlicher Situation bedeutete dies mitunter, dass nur ein kleiner Teil des engsten Familienkreises teilnehmen durfte, auch wenn diese demselben Hausstand angehörten. Die individuelle Verabschiedung von einem verstorbenen Familienmitglied ist dann nach vollzogener Bestattung den nicht an der Teilnahme berechtigten Personen unwiederbringlich verwehrt“, so der Gerichtshof.

Großteil der Verordnung nicht zu beanstanden

Andere Elemente der benannten Verordnung seien dagegen gemäß der Landesverfassung Sachsens nicht zu beanstanden. Die konkret verhandelten Maßnahmen galten zwischen 26. Januar und 12. Februar 2021. Insgesamt 38 Landtagsabgeordnete der AfD hatten ein Normenkontrollverfahren in Gang gebracht.

Sie erhoben den Vorwurf, dass die Anordnungen keine wissenschaftliche Evidenz hinsichtlich der Ansteckungszahlen gehabt und massiv in die Rechte der Bürger eingegriffen hätten.

Demgegenüber argumentierte der Vertreter des Landes Sachsen vor Gericht, dass man vom damaligen Stand schnell habe reagieren müssen, um Gesundheit und Leben zu schützen. Auch wenn die Eingriffe hart gewesen seien, ließe sich der fortgeschrittene Wissensstand von heute nicht zurückübertragen.

Worüber die LZ heute berichtet hat:

Gastkommentar von Christian Wolff: Warum ich das „Manifest“ nicht unterschreiben kann

Arbeitsdruck in Sachsen: Im Gesundheitswesen gibt es die meisten Ausfalltage wegen psychischer Erkrankungen

Junge Mutter in Paunsdorf auf dem Sofa erstochen: Das sagen die Anwälte des mutmaßlichen Mörders

Was ist los mit der Kita Paul-Küstner-Straße in Lindenau? Wir haben nachgefragt

Bäume schützen in Leipzigs Parks: BUND erklärt Umgang mit Slackline und Hängematte

Klimakonferenz am 10. Juni: Leipzig feiert „EU-Mission-Label“ + Video

18 neue Mobilitätsstationen: JETZT mobil steigt als zweiter Carsharing-Anbieter in Leipzig ein

German Football League 2: „Die Moral ist da, die Emotionen sind da“ – Leipzig Lions mit starker Leistung gegen den Spitzenreiter

Was wirklich zählt: 18 Geschichten über die große Kunst, ein eigenes Leben zu leben

Was sonst noch wichtig war:

Der Abriss der Carolabrücke in Dresden schreitet voran.

Bekannte SPD-Politiker sprechen sich in einem Manifest für eine Wiederannäherung an Russland aus. LZ-Gastautor Christian Wolff, selbst SPD-Mitglied und Pfarrer i.R., erklärt hier, warum er es nicht unterzeichnet hat.

Unterdessen kann die Ukraine auf weitere Hilfen aus Deutschland hoffen.

Im Westen von Indien starben wahrscheinlich mehr als 200 Menschen beim Absturz eines Passagierflugzeugs in ein Wohngebiet.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar