Anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden am 12. Mai dankte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen Daniela Kolbe den Pflegenden für ihre wichtige Arbeit und forderte die politischen Verantwortungsträger auf Bundes- und Landesebene dazu auf, endlich die Lehren aus dem permanenten Pflegenotstand in Krankenhäusern und in der Altenpflege zu ziehen und entsprechend zu handeln.

„Bereits vor der Pandemie war der Handlungsdruck zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Pflegbereich enorm. Dieser hat sich in den zurückliegen zwei Jahren weiter verstärkt. Die Beschäftigten in der Pflege waren in hohem Maße von der Pandemie betroffen und haben mit vollem Einsatz unter widrigen Umständen Leistung für uns alle und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt erbracht. Grundsätzliche Verbesserungen durch die Politik sind trotz aller öffentlichen Bekenntnisse aber bisher ausgeblieben“, sagte Kolbe.

Viele gut ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger seien deswegen bereits heute aus ihrem Beruf ausgestiegen oder hätten ihre Arbeitszeit reduziert. Laut einer aktuellen Studie der Hans Böckler Stiftung wären 60 Prozent der Pflegkräfte, die ihren Beruf verlassen haben oder nur noch Teilzeit arbeiten, bereit, sich wieder voll zu engagieren.

„Es muss jetzt gehandelt werden, um die Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege zu halten oder zurückzugewinnen. Um die Arbeitsbedingungen und die Attraktivität dauerhaft zu verbessern, braucht es bundeseinheitliche, bedarfsgerechte und verbindliche Personalvorgaben und Tarifverträge in allen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.

Wir unterstützen die Beschäftigten, die sich aktuell am Uniklinikum Dresden für einen Tarifvertrag Entlastung stark machen, um damit eine Mindestpersonalausstattung für viele Bereiche des Uniklinikums festzulegen und angemessene Belastungs­ausgleiche bei Unterschreitung vorzusehen“, sagte Kolbe.

Um den drohenden Pflegenotstand noch abwenden zu können, müssten die politischen Rahmenbedingungen unverzüglich geschaffen werden. Die von der Sächsischen Staatsregierung vorgesehene Einführung von Personalpflegeuntergrenzen in wenigen Bereichen seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber unzureichend. Vielmehr bedürfe es für eine spürbare Verbesserung der Pflege gesetzlicher Vorgaben nach der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat e. V. und ver.di vorgeschlagenen überarbeiteten Pflegepersonalregelung PPR 2.0.

Im Zuge der Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes sollten die Prinzipien Guter Arbeit, wie Personaluntergrenzen, familienfreundliche Arbeitszeiten, Mitbestimmung und tarifliche Entlohnung stärker verankert werden.

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