Trotz Pandemie erfolgreich studieren können: Änderungen im Hochschulgesetz sorgen für Rechtssicherheit bei digitalen Prüfungen und Verlängerung der Regelstudienzeit. Sabine Friedel, stellvertretende Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, zur Änderung des Hochschulgesetzes (Drs. 7/9596): 

„Zwei Jahre Corona-Pandemie haben uns gezeigt, dass Änderungen im Hochschulrecht notwendig sind. Diese Anpassungen hat der Wissenschaftsausschuss heute auf den Weg gebracht. Der SPD-Fraktion ist es wichtig, dass durch die Pandemie und ihre Auswirkungen für Student/-innen und Mitarbeiter/-innen keine Nachteile entstehen. Zudem soll das, was sich in den letzten beiden Jahren bewährt haben, dauerhaft geregelt werden.“

Mit der Gesetzesänderung wird eine Verlängerung der Regelstudienzeit auch künftig ermöglicht. Außerdem erhalten digitale Prüfungsformate eine rechtssichere und datenschutzkonforme Grundlage. Bei der heutigen Beratung im Wissenschaftsausschuss nahm die Koalition Vorschläge der Sächsischen Datenschutzbeauftragten sowie von Vertreter/-innen der Hochschullehrer/-innen und Studierenden auf. Eine Behandlung des so geänderten Gesetzentwurfs ist in der nächsten Plenarwoche Anfang Juni geplant. 

Friedel abschließend: „Mit dieser zügigen Vorab-Novelle des Hochschulgesetzes sorgen wir dafür, dass das Studieren trotz Corona-Pandemie auf sicheren Füßen stehen kann. Die Bedenken der Student/-innen im Zusammenhang mit digitalen Prüfungen haben wir aufgenommen und hier das Freiwilligkeitsprinzip verankert. Es wird also keinen Zwang zur Installation von Überwachungssoftware auf eigenen Geräten geben, wie dies befürchtet wurde.“

Mehr dazu: https://www.spd-fraktion-sachsen.de/hochschulgesetz-vorabnovelle/

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