Albrecht Pallas, Sprecher für Innenpolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur Fachregierungserklärung des Staatsministers des Innern „Mit Bürgersinn –  für ein starkes, sicheres und lebenswertes Sachsen:

„Die Anforderungen an den Staat haben sich geändert. Der Staat muss mehr Krisen bewältigen und dabei vor allem sozialen und wirtschaftlichen Halt geben. Dazu tritt die Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat. Die sächsische Innenpolitik muss dem Rechnung tragen. Um auf der Höhe der Zeit zu sein, braucht es Gestaltungs- und Entwicklungswillen.“

„Die Polizei muss mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Das betone ich insbesondere mit Blick auf Sachsen. Darauf haben sich die Polizeibeamt:innen verpflichtet und müssen dies auch im täglichen Dienst leben. Daher ist es dringend notwendig, das vereinbarte neue Leitbild für die Polizei Sachsen endlich zu erarbeiten. Die Polizeifachhochschule Rothenburg sollte längst die Schlüsselfunktion haben, die sie braucht.“

„Der Verfassungsschutzbericht zeigt: die Gefahr von Rechts ist in Sachsen noch immer die Größte für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Fest steht: Verfassungsfeinde dürfen nicht in die Sicherheitsbehörden und andere staatlichen Strukturen gelangen, dafür brauchen wir wachsame Einstellungsverfahren, Regelabfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz und die Verhinderung von Wiedereinstellungen.“

„Wir brauchen die bestmöglichen Bedingungen für die Arbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen in Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie den Hilfsorganisationen. Deshalb brauchen wir schnellstmöglich eine Risiko- und Gefahrenanalyse für den gesamten Freistaat. Der Bevölkerungsschutz muss modernisiert werden. Es ist daher richtig und notwendig, dass die Novelle des Bevölkerungsschutzgesetzes jetzt vorangetrieben und in die Anhörung der Verbände und Wissenschaft gegangen wird.“

„Unser Ansatz in der Migrationspolitik muss lauten: Spurwechsel und Bleibeperspektiven statt Kettenduldungen und inhumane Abschiebungen. Hierfür braucht es Aufenthalts- und keine Abschiebebehörden. Wir brauchen die Menschen, die hier bei uns Schutz suchen und haben daher ein Interesse daran, dass sie bleiben. Sachsen hat Zuwanderung gesellschaftlich und wirtschaftlich nötig, insbesondere um den Arbeitskräftebedarf zu decken. Daher muss es unser Ziel sein, für jede soziale Gruppe und für alle Menschen mit Migrationsgeschichte Integration und volle Teilhabe zu organisieren. Dafür braucht es ein sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz.“

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