Für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (öffentlich geförderte Beschäftigungen) hat das Jobcenter Leipzig das Interessensbekundungsverfahren für das Jahr 2023 gestartet.

Bis zum 14. Oktober 2022 (Datum des Posteingangsstempels beim Jobcenter Leipzig) können Träger, Vereine und Verbände zielführende und kreative Konzepte für Arbeitsgelegenheiten einreichen, die auf die individuellen Erfordernisse und Bedürfnisse der leistungsberechtigten Menschen hier in Leipzig eingehen.

Bei der Durchführung von Arbeitsgelegenheiten müssen die Schutzmaßnahmen nach den einheitlichen Arbeitsschutzstandards, das Infektionsschutzgesetz, eine ggf. geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung („Corona-ArbSchV“) der Bundesregierung und die Regelungen der jeweiligen Länder und Kommunen sowie das durch die entsprechenden aktuellen Verordnungen konkretisierte Gebot des Gesundheitsschutzes stets eingehalten werden.

Die zur Einreichung notwendigen Formulare und weiterführenden Informationen, beispielsweise zu den Förderkonditionen, sind über die Homepage des Jobcenters Leipzig www.jobcenter-leipzig.de (hier unter https://jobcenter-leipzig.de/arbeitgeber-traeger/foerderung-von-beschaeftigung/arbeitsgelegenheiten/) abrufbar.

Bei Fragen können sich interessierte Träger gern auch an das Team „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ des Jobcenters Leipzig wenden (jobcenter-leipzig.team531@jobcenter-ge.de).

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II verfolgen das Ziel, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnvolle Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Integration zu fördern. Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Reguläre Arbeitsverhältnisse dürfen weder verdrängt noch beeinträchtigt werden.

Empfohlen auf LZ

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar