In der jüngsten Ratsversammlung am 9. Februar wurde der dramatische Abbau von Stellen auf dem sozialen Arbeitsmarkt in Leipzig zum Thema. Diese Kürzungen im Bereich der Arbeitsgelegenheiten im Jobcenter Leipzig bedeuten eine deutliche Angebotsverringerung. Weshalb die Grünen-Fraktion im Leipziger Stadtrat schon im Dezember einen Antrag einreichte, Leipzigs Verwaltung sollte sich wenigstens für 450 Stellen starkmachen.

„Gerade der Caritasladen ist unverzichtbar für all die vielen Menschen, die aktuell eine Wohnung einrichten müssen, weil sie als Geflüchtete oder als Wohnungslose nicht über die nötigen Mittel verfügen. Auch sind die Maßnahmen unverzichtbar, um Arbeitslose auf den Eingang in den Ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Wir hören täglich von Fachkräftemangel und unbesetzten Arbeitsplätzen, was die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigt. Daher kommt die Kürzung zur Unzeit“, stellt Katharina Krefft, Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Leipziger Stadtrat, fest.

„Wir werden die Budgetkürzungen beim Jobcenter im Fachausschuss Soziales kritisch hinterfragen. Wir erwarten von der Geschäftsführung des Jobcenters und der Agentur für Arbeit Leipzig Antworten, warum die Aufstockung über den Bundeshaushalt nicht im Etat der Arbeitsgelegenheiten abgebildet werden.“

„Die Stadt Leipzig bekennt sich zu einem öffentlich geförderten, zweiten Arbeitsmarkt“, hatten die Grünen im Dezember beantragt. „Im gemeinsam mit der Arbeitsagentur Leipzig geführten Jobcenter Leipzig werden dauerhaft 450 Stellen des zweiten Arbeitsmarktes gefördert.“

„Trotz erfreulich niedriger Arbeitslosigkeit ist auch weiterhin ein sozialer Arbeitsmarkt in Leipzig nötig. Den Bedarf merken wir in den letzten Wochen durch Problemanzeigen z.B. im kommunalen Eigenbetrieb KEE oder bei der Caritas Leipzig“, merkt Monika Lazar, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Stadtratsfraktion, an.

„Mit unserem Antrag zur weiteren Förderung von Arbeitsplätzen auf dem zweiten Arbeitsmarkt haben wir Anfang Dezember richtig gelegen. Nun muss der Druck herausgenommen werden bei den Trägern, die derzeit aufgefordert sind, ihre Angebote zu priorisieren. Für uns sind die Angebote aus Sicht der Beschäftigungsförderung unverzichtbar. Wir erwarten von der Stadtspitze entsprechende Bemühungen und eine Positionierung auch gegenüber dem Jobcenter Leipzig.“

Das Wirtschaftsdezernat hat inzwischen eine positive Stellungnahme zum Grünen-Antrag geschrieben.

Die Stellungnahme des Wirtschaftsdezernats zum sozialen Arbeitsmarkt.

Erst einmal 385

Zumindest ein Teil der Stellen steht auch 2023 zur Verfügung, stellt das Wirtschaftsdezernat fest: „Das Jobcenter Leipzig plant für 2023 die Fortführung der 385 laufenden Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen von § 16 i SGB II, 14 neue Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16 i SGB II und 10 neue Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen § 16  SGB II. Dieses bisher bis 31.12.2023 befristete Instrument (§16 i SGB II) wurde mit der Einführung des Bürgergeldgesetzes entfristet. Den Jobcentern wurde damit die Möglichkeit gegeben, auch weiterhin Langzeitarbeitslose bei Bedarf über dieses Instrument zu fördern und auf eine Integration auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten.“

Dass die Zahl der offenen Stellen dafür nicht wirklich aussagekräftig ist, betont das Wirtschaftsdezernat aber ebenfalls: „Im Dezember 2022 waren zwar rund 9.700 freie Stellen bei der Agentur für Arbeit gemeldet, die es zu besetzen gilt. Dennoch gibt es Menschen, denen ohne eine Förderung der direkte Weg in ein Arbeitsverhältnis im ersten Arbeitsmarkt nicht gelingt. Daher setzt sich die Stadt Leipzig für eine Weiterführung eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes ein.“

Es stellt aber auch fest: „Die Trägerversammlung bzw. die Stadt Leipzig haben daher keine rechtlichen Möglichkeiten, das Jobcenter zu verpflichten, §16 i SGB II-Stellen in dem bisher gewohnten Umfang (450 Stellen) umzusetzen.“

Womit das Wirtschaftsdezernat bestätigt, was auch in der Diskussion am 9. Februar gesagt wurde: Kommunen haben kaum Einfluss auf die Entscheidungen der Jobcenter-Leitung, wie viele solcher Stellen gefördert werden und wofür das bereitstehende Geld ausgegeben wird. Über die Trägerversammlung kann die Stadt nur appellieren und ihre Wünsche anmelden.

Leipzig will seine Kofinanzierung fortsetzen

„Der Vorsitzende der Trägerversammlung hat sich bereits im November 2022 schriftlich und in der letzten Trägerversammlung im Dezember 2022 dafür eingesetzt, und wird sich auch weiterhin gegenüber dem Jobcenter dafür einsetzen, dass auch über 2023 hinaus die größtmögliche Anzahl an § 16i-Stellen realisiert werden. Insbesondere da das Instrument § 16 i SGB II für die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen ein zwar kostenintensives Förderinstrument ist, aber langfristige Beschäftigung, gute Integrationschancen und gesellschaftlichen Nutzen bietet. In den Prozess der konkreten Nachbesetzungen ab 2023, der Planung für 2024 sowie der Prüfung möglicher alternativer Förderungen durch das Jobcenter wird die kommunale stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters eingebunden“, erklärt das Wirtschaftsdezernat.

Und betont insbesondere, die geschaffenen Stellen im Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) fortzuführen. „Damit § 16 i SGB II-Stellen über 2023 hinaus beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf umgesetzt werden können, beabsichtigt die Stadt, die entsprechende Kofinanzierung (vgl. VI-DS-06265 Teilhabe am Arbeitsmarkt – Kommunale Beteiligung an den neuen SGB II -Förderinstrumenten ab 2019 ff.) auch ab 2024 fortzuführen. Zur Höhe der kommunalen Kofinanzierung für die Beschäftigungsverhältnisse beim KEE ab dem Jahr 2024 wird dem Stadtrat eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.“

Was dann in die Selbstverpflichtung mündet: „Die Stadt Leipzig fordert das Jobcenter Leipzig auf, hierfür insbesondere die Instrumente gemäß §§ 16 e und i SGB II in bisheriger Größenordnung (450 Stellen für Leipzig) zu nutzen.“

Da steckt zumindest die Hoffnung drin, dass wenigstens diese 450 Stellen weiter gefördert werden.

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