Kurz vor dem Weihnachtsfest 2025 wurde unter „Announcement of Actions to Combat the Global Censorship-Industrial Complex“ mitgeteilt, dass die US-Regierung die Geschäftsführerinnen von „HateAid“, Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg, sowie anderen Menschen mit Einreisesperren in die USA sanktioniert hat. Ich habe versucht auf offiziellen Seiten der US-Regierung dazu etwas zu finden, viel gab es da nicht.
Sieht man von der Presserklärung des Außenministeriums ab, lief die Kommunikation der Sanktionen hauptsächlich über soziale Netzwerke, wie X.
Dort schrieb Sarah B. Rogers, Under Secretary of State, unter anderem:
„WIR HABEN SANKTIONEN VERHÄNGT: Anna-Lena von Hodenberg, Vorsitzende und Gründerin von HateAid, einer deutschen Organisation, die nach den Bundestagswahlen 2017 gegründet wurde, um konservativen Gruppen entgegenzuwirken.
HateAid ist ein offizieller ‚Trusted Flagger‘ (Zensor) im Rahmen des EU-Gesetzes gegen freie Meinungsäußerung, dem Digital Services Act (DSA), und fordert regelmäßig Zugang zu proprietären Daten von Social-Media-Plattformen, um diese stärker zensieren zu können.“
Vorausgegangen war ein Tweet von Marco Rubio, ihrem Chef und Außenminister der USA, mit folgendem Wortlaut:
„Viel zu lange haben Ideologen in Europa organisierte Bemühungen unternommen, um amerikanische Plattformen dazu zu zwingen, amerikanische Standpunkte zu bestrafen, die ihnen nicht gefallen. Die Trump-Regierung wird diese ungeheuerlichen Akte extraterritorialer Zensur nicht länger tolerieren.“
Geht es wirklich um Meinungsfreiheit?
Welche Meinungsfreiheit ist hier gemeint? Die Freiheit der Medien kann es nicht sein, wütet doch der US-Präsident permanent gegen die Presse und die TV-Sender. Er droht mit Lizenzentzug, sperrt Journalistinnen und Journalisten von Pressekonferenzen aus und möchte einen Late-Night-Moderator einschläfern lassen.
Sieht man bei dem Beitrag von Rubio genauer hin, dann geht es um „amerikanische Standpunkte“, wahrscheinlich in der Auslegung als Trump-Standpunkte. Das erinnert schon an das „Komitee für unamerikanische Umtriebe“ der McCarthy-Ära. Deutlich wird das in der o.g. Presseerklärung mit: „Präsident Trump hat deutlich gemacht, dass seine Amerika-First-Außenpolitik Verletzungen der amerikanischen Souveränität ablehnt.“ Wer Trumps „America First“ ablehnt, ist unamerikanisch.
Geht es vielleicht mehr darum, den Digital Services Act der EU (DSA) zu bekämpfen und auf den Online-Plattformen die Hegemonie der US-Regierung zu erhalten? Die Inhaber der meisten Social-Media-Plattformen haben schließlich ihren Kotau vor Präsident Trump vollzogen und setzen seine Agenda durch.
Oder geht es um Geld? Der Senior Advisor for the Bureau for Democracy, Human Rights, and Labor (DRL), Samuel Samson, sagte dazu in seiner Rede beim Ungarischen Institut für Internationale Angelegenheiten in Budapest, nachdem er die Orban-Regierung gelobt hatte:
„Der Digital Services Act der EU und andere Vorschriften kodifizieren die Zensur und stärken ‚Trusted Flagger‘ und radikale linke NGOs mit einer umfassenden De-facto-Befugnis, um unerwünschte Sprache zu unterdrücken. Unter dem DSA hat die Europäische Kommission, bei einem ungeheuerlichen Versuch der extraterritorialen Zensur, ‚X‘ mit einer Geldstrafe von 120 Millionen Euro, für sogenannte ‚Transparenzverletzungen‘, belegt.“
Sind „Trusted Flagger“ eine Gefahr für die Meinungsfreiheit?
Im Gegensatz zu den Behauptungen sind „Trusted Flagger“, wie „HateAid“, nur vertrauenswürdige Hinweisgeber, keine Zensoren. Die Europäische Kommission forderte deren Einführung im Digital Services Act (DSA) mit den Worten: „Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste sind vertrauenswürdige Hinweisgeber dafür verantwortlich, potenziell illegale Inhalte zu erkennen und Online-Plattformen zu warnen. Sie sind von den nationalen Koordinatoren für digitale Dienste benannte Stellen“ Als Zensoren würden sie verbieten, streichen und löschen.
Löschen können nur die Plattformen und sie tun das auch ganz ohne „Trusted Flagger“. So sperrte Microsoft das E-Mail-Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan. Auch Donald Trump blieb nicht immer verschont. Im Januar 2021 sperrten Twitter, Facebook und Instagram seine Accounts, wegen des Risikos weiterer Anstiftung zur Gewalt. Auch da waren keine „Trusted Flaggers“ im Spiel.
Falls die Plattform nicht gleich löschen will, gibt es dann noch den perfiden „Shadowban“, bei dem Nutzer nicht bemerken, dass ihre Inhalte nicht mehr angezeigt werden. Genug damit, ich ziehe ein Resümee.
Fazit: Es geht bei den Sanktionen gegen „HateAid“ nicht um Meinungsfreiheit im Internet, es geht um den Anspruch „America First“ im Internet und auf der Welt. Wie in den USA zu sehen, ist das besonders für die Freiheit der Medien kritisch.
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