Am Nachmittag des 07.09.2022 kam es in Leipzig-Paunsdorf zu einem polizeilichen Einsatz gegen einen des schweren Raubes und der Bedrohung tatverdächtigen 36-jährigen Mann (deutsch). Die Beamten hatten sich aufgrund eines richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses Zutritt zur Wohnung des Beschuldigten verschafft, als es in der Folge zum polizeilichen Schusswaffeneinsatz gegen den Beschuldigten kam.

Anlass hierfür soll eine durch das Handeln des 36-Jährigen in der Wohnung hervorgerufene bedrohliche Einsatzlage gewesen sein, welche den Schusswaffeneinsatz erforderlich gemacht habe. Der Beschuldigte erlag noch am 07.09.2022 im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Auf die Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig vom 07.09.2022, Nr. 391/22, wird ergänzend Bezug genommen.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat im Zusammenhang mit dem tödlichen Schusswaffeneinsatz ein Ermittlungsverfahren gegen die insoweit handelnden Polizeibeamten wegen des Anfangsverdachts eines Tötungsdelikts eingeleitet.

Im Rahmen dieser Ermittlungen wird durch die Staatsanwaltschaft der Sachverhalt umfassend ermittelt und geprüft, ob gegen diese Beamten ein hinreichender Tatverdacht für ein strafrechtlich relevantes Handeln, gegebenfalls auch im Rahmen eines Fahrlässigkeitsvorwurfs, besteht oder ob der Schusswaffeneinsatz im konkreten Fall, auch unter Berücksichtigung der tödlichen Folgen, noch gerechtfertigt war.

Die vorgenannten Ermittlungen werden derzeit gegen zwei Polizeibeamte der Polizeidirektion Leipzig geführt.

Im Rahmen der bereits unmittelbar nach dem Ereignis begonnenen umfassenden Sicherung objektiver Spuren und der Dokumentation des Ereignisortes kam auch die Tatortgruppe des Landeskriminalamts Sachsen zum Einsatz. Auf Antrag der Straatsanwaltschaft wurde durch den zuständigen Ermittlungsrichter die Obduktion des Verstorbenen angeordnet, um so Erkenntnisse zur Todesursache und den Todesumständen zu gewinnen. Die Obduktion wurde am heutigen Tag durchgeführt. Ergebnisse dazu liegen der Staatsanwaltschaft noch nicht vor.

Da die Ermittlungen gegen Beamte der Polizeidirektion Leipzig geführt werden, wurden die polizeilichen Ermittlungen am heutigen Tag durch die Polizeidirektion Dresden übernommen.

Die umfangreichen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei erfassen nicht nur das konkrete Einsatzgeschehen in der Wohnung des 36-Jährigen, sondern auch die davor liegenden polizeilichen Maßnahmen sowie die dem 36-Jährigen vorgeworfenen Straftaten vom 07.09.2022, da nur so eine umfassende und vollständige Würdigung des Sachverhalts möglich ist. Ebenso wurden Ermittlungen zur Person des 36-Jährigen veranlasst. Diese schließen auch Ermittlungen zu möglichen Vorstrafen und sonstigen polizeilichen Erkenntnissen mit ein.

Die Ermittlungen dauern an. Wann diese abgeschlossen sind, kann derzeit nicht gesagt werden. Auskünfte zu Einzelheiten der laufenden Ermittlungen und zu sonstigen bisher vorliegenden Erkenntnissen werden derzeit nicht gegeben, um hierdurch die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden.

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