Bis zum 31. Januar 2023 haben die sächsischen Eigentümer noch Zeit, ihre Erklärungen für die neue Grundsteuer einzureichen. Rund 51 Prozent der erwarteten Erklärungen sind bisher in Sachsen eingegangen.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: „Es bleiben keine vier Wochen mehr, um die Grundsteuererklärung einzureichen. Ich appelliere an alle Eigentümer: Bitte erledigen Sie die Steuererklärung zeitnah. Eine weitere Fristverlängerung wird es nicht geben. Ich kann nur jedem empfehlen, die Abgabe der Erklärung nicht auf die lange Bank zu schieben, denn die Erklärung muss auf jeden Fall gemacht werden. Wer Hilfe bei der Erklärung benötigt, den unterstützen unsere sächsischen Finanzämter gern.“

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch abzugeben. Die Finanzverwaltung stellt dafür kostenlos entsprechende Formulare über die Internetplattform ELSTER bereit. Privatpersonen können in einfachen Fällen außerdem die vom Bundesministerium der Finanzen bereit gestellte Internetseite „Grundsteuererklärung-für-Privateigentum“ nutzen.

Diese ist ebenfalls kostenfrei und ermöglicht die Erklärungsabgabe für Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke. Daneben können auch kostenpflichtige Angebote kommerzieller Anbieter genutzt werden.

Wer keine Möglichkeit zur elektronischen Erklärungsabgabe hat, weil er nicht über die erforderliche Technik wie PC oder Tablet verfügt oder keinen Internetzugang hat, kann Papiervordrucke nutzen. Diese halten die Finanzämter bereit.

Die sächsische Steuerverwaltung bietet Eigentümern vielfältige Informationsmöglichkeiten an. Wer Fragen rund um seine Grundsteuererklärung hat, der kann sich umfassend unter https://www.grundsteuer.sachsen.de informieren. Dort finden sich auch Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen für ELSTER und Tutorials.

Im extra eingerichteten Grundsteuerportal Sachsen sind viele für die Erklärung erforderliche Angaben für jedes Grundstück wie Gemarkung, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert und Ertragsmesszahl kostenlos abrufbar. Wer sich einmal die Daten seines Grundstücks im Grundsteuerportal aufgerufen hat, kann diese auch gleich als pdf-Datei speichern oder ausdrucken.

Außerdem stehen die Mitarbeiter der sächsischen Finanzämter über die eingerichteten Grundsteuerhotlines und die Grundsteuersprechstunden für Informationen zur Verfügung. Die Telefonnummern der Ämter und die Sprechzeiten finden sich im Internet unter https://www.grundsteuer.sachsen.de unter dem Menüpunkt „Kontakt“.

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