Gemeinsam haben sich die Präsidenten der kommunalen Landesverbände im Freistaat Sachsen und der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann auf ein Entlastungspaket für die sächsischen Kommunen im Umfang von insgesamt 150 Millionen Euro verständigt. Die Mittel werden den Kommunen neben den bereits vereinbarten 70 Millionen Euro zur weiteren Finanzierung von Ausgaben im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine sowie im Zusammenhang mit der Wohngeldnovelle in 2023 und 2024 zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Im November hatten sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bund auf weitere Unterstützungsleistungen des Bundes verständigt. Über die Umsetzung der Ergebnisse im Freistaat Sachsen sollte nach dem Jahreswechsel zügig entschieden werden. Die nun bereitgestellte Summe von 150 Millionen Euro setzt sich zusammen aus 110 Millionen Euro Landesmitteln, die durch weitere 40 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich ergänzt werden.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: „Der anhaltende Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, aber auch die Reform des Wohngeldes führen zu Belastungen, die sich vor allem in den Haushalten der kreisfreien Städte und Landkreise niederschlagen. Ich bin froh, dass wir gemeinsam einen Lösungsweg gefunden haben, um im gegenseitigen Ausgleich der Interessen von Land und Kommunen Entlastungen zu schaffen.“

Landrat Henry Graichen, Präsident des Sächsischen Landkreistages: „Das Entlastungspaket sehen wir als gute Überbrückungshilfe an, um die in den nächsten zwei Jahren auf die Landkreise zukommenden steigenden Ausgabelasten in den Bereichen Wohngeld und Ukrainefinanzierung abzufedern. Für die Folgejahre bedarf es jedoch einer dauerhaften strukturellen Lösung, die sicherstellt, dass vom Bund verursachte Ausgabenzuwächse, vor allem im sozialen Bereich, nicht die Landkreishaushalte belasten.“

Oberbürgermeister Bert Wendsche, Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages: „Die weitergeleiteten Bundesmittel federn vor allem die finanziellen Belastungen der Landkreise und kreisfreien Städte ab. Profitieren werden aber auch die kreisangehörigen Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern, die als zuständige Stelle für die Umsetzung der Wohngeldnovelle in ihrem Stadtgebiet zuständig sind. Für den damit verbundenen Mehraufwand erhalten sie – zunächst auf die Jahre 2023/2024 befristet – einen angemessenen Ausgleich.“


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