Mit der Wohngeldreform zum 01.01.2023 erweitert sich auch in Leipzig der Kreis der Berechtigten für Wohngeld deutlich. Auch das ist ein Thema im aktuellen Quartalsbericht Nr. 3/2022. Im Jahr 2021 haben in Leipzig insgesamt rund 6.350 Haushalte Wohngeld bezogen – durchschnittlich waren dies 162 Euro pro bewilligtem Antrag. 2016 waren es noch etwa 8.000 Haushalte gewesen, die diese Unterstützung erhielten.

Doch per 1. Januar 2023 werden die Schwellenwerte für die Berechtigung auf Wohngeld wieder deutlich angehoben, sodass auch wieder viele Haushalte einen Antrag stellen können, die in den Vorjahren nach und nach aus der Berechtigung gefallen sind.

30 neue Sachbearbeiter-Stellen für Leipzig vorgesehen

„Im Zuge der Entlastungspakete der Bundesregierung ist ab dem 01.01.2023 eine deutliche Ausweitung des Berechtigtenkreises und der Leistungen im Wohngeld vorgesehen. Damit sollen vor allem steigende Energiekosten sozial abgefedert werden. Laut Referentenentwurf der Bundesregierung profitieren davon im Jahr 2023 rund 2 Millionen Haushalte. Darunter sind rund 1,04 Millionen Haushalte, die durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten“, formuliert es die entsprechende Vorlage der Verwaltung, mit der kurzfristig 30 zusätzliche Stellen im Sozialamt ab 1. Dezember allein für die Bearbeitung der zu erwartenden Wohngeldanträge geschaffen wurden.

Die Stadt hat auch vorsichtig überschlagen, wie viele zusätzliche Wohngeldfälle da binnen kürzester Frist bearbeitet werden müssen: „Leipzig hat einen Anteil von ca. 1,06 % an den bundesweiten Wohngeldhaushalten. Auf Basis dieser Schätzung wird erwartet, dass ca. 15.000 Wohngeldhaushalte ab dem kommenden Jahr hinzukommen und mittelfristig in Summe bis zu 21.360 wohngeldberechtigte Haushalte in Leipzig erwartet werden.“

Wer jetzt Anspruch auf Wohngeld hat

Wie das auch Haushalte betrifft, die bis eben überhaupt keinen Anspruch auf Wohngeld hatten oder auf deutlich weniger Geld, das hat ein kleiner Beitrag im Quartalsbericht einmal bildlich zu machen versucht.

So bekommt erstmals auch eine Familie mit zwei berufstätigen Elternteilen, zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 4.170 Euro Anspruch auf 166 Euro Wohngeld, wenn die Bruttokaltmiete 850 Euro beträgt.

Und die geschiedene Verkäuferin mit 850 Euro Einkommen und 370 Euro Miete bekommt rechnerisch statt nur 250 Euro fast die komplette Kaltmiete ersetzt.

Probleme bei der Personalfindung

Natürlich sind das nur vier Rechenbeispiele. Wie viel Wohngeld die Betroffenen tatsächlich bekommen, hängt immer von ihren ganz konkreten Einkommenshöhen und ihrer jeweiligen Kaltmiete ab.

Die Vorlage zu zusätzlichen Stellen zur Bearbeitung der Wohngeldanträge.

Aber wie schwer es ist, das benötigte Personal tatsächlich zeitnah zu binden und einzulernen, das war schon im November Thema in der Ratsversammlung.

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