Das Bundesverwaltungsgericht erlegte der Bundesregierung Nachbesserungen im Klimaschutzprogramm von 2023 auf und gab damit in zweiter Instanz erneut einer Klage der Deutschen Umwelthilfe recht. Und: In Leipzig und sachsenweit demonstrierten Beschäftigte aus dem Bildungssektor für bessere Entlohnung und Arbeitsbedingungen. Die LZ fasst zusammen, was am Donnerstag, dem 29. Januar 2026, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Beschäftigte aus dem Bildungssektor im sachsenweiten Arbeitskampf

In Sachsen beteiligten sich am heutigen Donnerstag tausende Menschen beim „Streiktag Bildung“, zu dem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) aufgerufen hatte. Allein in Leipzig folgten nach GEW-Angaben etwa 3.000 Menschen dem Appell zum Ausstand: Mit Rufen wie „Heute ist kein Arbeitstag, heute ist Streiktag!“ zogen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Aufzugs um den Ring.

Es ging mit einer Zwischenkundgebung über den Kurt-Masur-Platz dann wieder zum Ausgangspunkt am Richard-Wagner-Platz zurück.

Nach Gewerkschaftsangaben etwa 3.000 Beschäftigte beteiligten sich am Donnerstag allein in Leipzig am Warnstreik, der um den Ring zog. In der vorderen Reihe (2. v. l.) Burkhard Naumann, Landesvorsitzender der GEW Sachsen, dessen großer Rucksack die schweren Lasten des Personals im Bildungswesen symbolisiert, Foto: Lucas Böhme
Nach Gewerkschaftsangaben etwa 3.000 Beschäftigte beteiligten sich am Donnerstag allein in Leipzig am Warnstreik, der nach der Auftaktkundgebung um den Ring zog. In der vorderen Reihe (2. v. l.) Burkhard Naumann, Landesvorsitzender der GEW Sachsen, dessen großer Rucksack die schweren Lasten des Personals im Bildungswesen symbolisiert. Foto: Lucas Böhme

Dort hatte die Versammlung um 10:00 Uhr am Vormittag offiziell begonnen. Die Bildungsgewerkschaften fordern im aktuellen Tarifkonflikt sieben Prozent mehr Lohn, mindestens aber 300 Euro im Monat. Auszubildende und Praktikanten sollen außerdem monatlich künftig 200 Euro mehr pro Monat in der Tasche haben und die Lehrkräfte-Entgeltordnung ausgebaut werden. Für studentische Beschäftigte ist ein Tarifvertrag vorgesehen. Vielfach werden auch Personalmangel, Befristungen und chronische Überlastung im Bildungswesen kritisiert.

Der Forderungskatalog der Gewerkschaften war von der Arbeitgeberseite bisher als unfinanzierbar abgelehnt worden. In knapp zwei Wochen ist die nächste Verhandlungsrunde in Potsdam geplant.

Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachschärfen

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vom Oktober 2023 ist in seiner jetzigen Fassung unvollständig und bedarf der Nachschärfung durch weitere Maßnahmen: Diese Entscheidung fällte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Donnerstag, dem 29. Januar, und bestätigte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe. Diese hatte bereits in der Vorinstanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin, einen Erfolg verbucht. Die Revision des Bundes wurde mit dem heutigen Urteil abgewiesen.

Im Mai 2024 hatte das OVG moniert, dass das Klimaschutzprogramm von 2023 unzureichend hinsichtlich der Maßnahmen sei, mit denen das nationale Klimaziel erreicht werden soll. Dieses besteht darin, die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 abzusenken. Allerdings seien die Prognosen zur konkreten Wirkung der ausstoßmindernden Maßnahmen fehlerhaft, so das OVG. Außerdem bestehe auch eine Lücke von 200 Millionen Tonnen sogenannter CO₂-Äquivalente, deren Schließung notwendig sei, um das Klimaziel einzuhalten.

Hierzu müssten sämtliche Maßnahmen aufgelistet sein, befand nun auch der 7. Senat des BVerwG in Leipzig: Daran gemessen, genüge das Klimaschutzprogramm von 2023 nicht der gesetzlichen Anforderung. Vertreter der Bundesregierung kündigten im Rahmen der Gerichtsverhandlung eine Anpassung des Programms bis Ende März 2026 an. Die Deutsche Umwelthilfe als Klägerin zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Betont wurde von den Bundesrichtern auch, dass Umweltverbänden eine Durchsetzung ergänzender Maßnahmen auf dem Klageweg zusteht.

BVerwG 7 C 6.24, Urteil vom 29. Januar 2026

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Was sonst noch wichtig war:

Im Leipziger Osten wurde ein Objekt wegen Verdachts auf Drogenkriminalität durchsucht, auch in Eilenburg gab es eine Razzia. Ein eventueller Zusammenhang wurde offiziell bisher nicht kommentiert.

Eine leicht verletzte Pkw-Fahrerin ist das Resultat eines Unfalls auf der Prager Straße.

Im Dresdener Prozess gegen eine mutmaßliche NSU-Helferin hat die zu lebenslanger Haft verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe erneut als Zeugin ausgesagt.

Sachsen-Anhalts neuer Ministerpräsident Sven Schulze (46, CDU) will nicht mit der AfD kooperieren.

Bundeskanzler Friedrich Merz (70, CDU) gab eine Regierungserklärung zur außenpolitischen Lage ab.

Kalenderblatt: Ein Jahr ist es her …

So turbulent geht es selten zur Sache: Am 29. Januar 2025 verabschiedet der Deutsche Bundestag einen Antrag von CDU und CSU – erstmals mit Stimmen der AfD. Der 5-Punkte-Plan der Union fordert eine deutlich härtere Gangart in der deutschen Migrationspolitik, besonders unter dem Eindruck eines brutalen Messerangriffs durch einen Afghanen in Aschaffenburg eine Woche zuvor.

Doch die Inkaufnahme der Stimmen von ganz rechts durch die Union gilt vielen als Dammbruch und endgültige Abwendung von der vielfach beschworenen Brandmauer der Konservativen. Der damalige Kanzlerkandidat und heutige Bundeskanzler Friedrich Merz rechtfertigt sich: Ein richtiger Antrag bleibe es auch dann, wenn die Falschen zustimmen, so der CDU-Chef.

Eine Argumentation, die nicht jeder teilen mag. Bundesweit gehen Menschen voller Wut und Empörung auf die Straße, und auch im Politikbetrieb herrscht oft Unverständnis über Merz, dem mit seinem Vorgehen Wortbrüchigkeit attestiert wird.

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