Die Stadtverwaltung soll eine Neufassung ihrer Widmungssatzung erarbeiten. Das hat die Ratsversammlung am Mittwoch, dem 28. Januar, mehrheitlich beschlossen. Hintergrund sind offenbar Konflikte, die entstehen können, wenn Parteien solche Gebäude nutzen und es zu Protestveranstaltungen kommt.
„Kulturstätten und Veranstaltungsorte vor Missbrauch schützen“ lautete der Titel des Antrags, den die Grünen in den Stadtrat eingebracht hatten. Vermietungen in solchen Gebäuden sollten nur dann erlaubt werden, wenn diese „nach eigenen Risikoeinschätzungen den regulären Betrieb und die Gebäude selbst nicht beeinträchtigen könnten“.
In der schriftlichen und mündlichen Begründung für ihren Antrag blieben die Grünen vage. Es gehe um „besondere Verantwortung“ für diese Gebäude, die vor „Instrumentalisierung“ geschützt werden müssten.
Ralf Pannowitsch (BSW) stellte eine Vermutung in den Raum, was der Anlass für den Antrag gewesen sein könnte. Im Februar 2025 gab es Protest gegen eine Wahlkampfveranstaltung der AfD in der Alten Handelsbörse. Dabei wurden auch Farbbeutel gegen das Gebäude geworfen. Diese Vermutung wurde im Laufe der Diskussion weder bestätigt noch dementiert.
In dem Antrag der Grünen ist zwar davon die Rede, dass es vor allem um „Gefährdungen“ in Wahlkampfzeiten gehe, von konkreten Parteien oder Parteien im Allgemeinen ist darin aber nicht die Rede. Pannowitsch sprach von einer „Täter-Opfer-Umkehr“. Nicht die Veranstaltungen an sich seien eine Gefahr, sondern die Straftaten gegen die Veranstaltung.
Dass die neue Widmungssatzung keine konkreten Parteien benennen wird, ist klar. Das würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. CDU-Stadtrat Lucas Schopphoven wies darauf hin, dass es auch problematisch sei, Parteien generell aus öffentlichen Gebäuden zu „verbannen“. Das könnte auf kostspielige Klagen gegen die Stadt hinauslaufen.
Bis auf AfD und CDU stimmten alle Fraktionen für eine neue Widmungssatzung. Wie genau diese formuliert sein wird, bleibt aber abzuwarten.
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