Am 9. März haben Karl Köll, Präsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen, und Dr. Andreas Sperl, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Dresden sowie Vertreter der weiteren sächsischen IHKs, im Beisein von Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann in der IHK zu Leipzig ein gemeinsames Strategiepapier zum Steuervollzug unterzeichnet.

Die Partner erklären darin, dass eine moderne Betriebsprüfung mit den Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft Schritt halten muss. Betriebsprüfungen und damit der Steuervollzug soll einfacher, effizienter und fairer werden.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: „Betriebsprüfungen werden in Sachsen zukünftig schneller und einfacher für Unternehmen ablaufen. Das ist eine gute Nachricht für die säch-sische Wirtschaft, die sich so mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren kann. Die Kooperation zwischen Steuerverwaltung und Wirtschaft zeigt, dass Bürokratieabbau dann Wirklichkeit wird, wenn beide Seiten offen und fair zusammenarbeiten.“

Präsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen Karl Köll: „Ich bin sehr froh, dass sich die Finanzverwaltung und die IHKs gemeinsam auf den Weg gemacht haben, den Steuervollzug künftig für beide Seiten noch wirtschaftlicher und noch schlanker zu gestalten, insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung. Auch ich als Steuerbeamter weiß, wo das Geld erwirtschaftet wird, das die Verwaltung ausgibt. Deswegen ist es mir besonders wichtig, dass die Verwaltung möglichst kostengünstig die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erledigt.“

Präsident der Industrie- und Handelskammer Dresden Dr. Andreas Sperl, der das Strategiepapier mitinitiiert hat: „Mein ganz persönlicher Dank gilt Präsident Köll. Als wir uns im vergangenen Jahr das erste Mal zusammengesetzt haben, hätte ich nicht gedacht, dass wir vergleichsweise schnell eine solche Übereinkunft treffen werden. Doch trotz ganz unterschiedlicher Blickwinkel auf das Thema Steuern, haben wir eine Lösung gefunden. Ich würde mir wünschen, dass sich dieses wertschätzende und konstruktive Miteinander auch auf andere Themengebiete übertragen ließe.“

Präsident der IHK zu Leipzig und Sprecher für die Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen IHKs Kristian Kirpal: „Was die Steuergesetze betrifft, so werden diese meis-tens in Berlin gemacht. Darauf können wir aus Sachsen heraus nur begrenzt direkten Einfluss nehmen. Anders sieht es beim Steuervollzug und insbesondere bei der Betriebsprüfung aus. Hier können auf der Landesebene durchaus Vereinfachungspotenziale gehoben und neue Wege beschritten werden. Gemeinsam mit der sächsischen Finanzverwaltung konnten wir in einem sehr konstruktiven Prozess Lösungsvorschläge im Sinne unserer Mitgliedsunternehmen entwickeln. Dafür gilt allen Beteiligten unser Dank.“

Allein aufgrund des zunehmenden Fachkräfte- und Nachwuchsmangels in Wirtschaft und Verwaltung ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Ressourcen sinnvoll. So verfolgt die Steuerverwaltung das Ziel, ihren gesetzlichen Auftrag mit möglichst geringen Verwaltungskosten zu erfüllen und personelle Ressourcen zielgerichtet einzusetzen. Unternehmen wiederum ist daran gelegen, ihre steuerlichen Pflichten mit möglichst wenig Kosten zu erfüllen und frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit zu erlangen.

Um diese Ziele zu erreichen, soll die Betriebsprüfung in Unternehmen zukünftig schneller und effizienter durchgeführt werden. Das wird erreicht durch eine zeitnahe Abgabe der Steuererklärungen, verbindliche Absprachen zum zeitlichen Ablauf, die termingerechte Beantwortung von Prüferfragen sowie einen optimierten Datenaustausch. Um Prüfungszeiten weiter zu verkürzen, sollen Prüfungen künftig wieder verstärkt in den Unternehmen stattfinden.

Außerdem wird die sächsische Betriebsprüfung künftig interne Steuerkontrollsysteme von Unternehmen, die die Einhaltung steuerlicher Pflichten im Unternehmen sicherstellen sollen, in die Prüfungen einbeziehen. Die Prüfung kann sich dann bestenfalls auf die Steuerkontrollsysteme beschränken.

Auch in Zukunft muss es Betriebsprüfungen geben, damit Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit gewährleistet werden. Umso wichtiger ist daher eine kooperative, vertrauensvolle und wertschätzende Kommunikation zwischen den Unternehmen, den steuerberatenden Berufen und der Verwaltung.

Hintergrund

In der Regel umfassen Betriebsprüfungen in Sachsen drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume (Kalenderjahre). Der Zeitraum der Prüfung beginnt erst mit Eingang der Steuererklärung des letzten zu prüfenden Jahres. Abhängig von der Abgabe der Steuererklärung durch das Unternehmen kann es passieren, dass eine Betriebsprüfung erst fünf Jahre nach Ablauf des ersten zu prüfenden Jahres begonnen werden kann.

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