Im April ist eine interdisziplinäre Modellstudie der Fachbereiche Soziale Arbeit und Architektur der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) gestartet.

Ziel des Modellvorhabens ist es, die bauliche Situation der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen in Sachsen im Rahmen einer Vollerhebung genauer zu untersuchen. Dabei soll unter anderem Bezug auf vorhandene bauliche Qualitätsempfehlungen und -kriterien genommen werden, die aus der professionellen Frauenhausarbeit und den Förderbedingungen des Freistaates Sachsen beziehungsweise des Bundes hervorgehen.

In den kommenden 22 Monaten entsteht so für jede Frauen- und Kinderschutzeinrichtung im Freistaat ein vertieftes Exposé, aus dem der aktuelle bauliche Zustand und die sicherheitstechnische sowie räumliche Ausstattung hervorgehen. Dadurch sollen Veränderungsbedarfe, wie beispielsweise ein barrierefreier Ausbau, Veränderungen oder die Erweiterung der Zimmerstruktur, betrachtet werden. Gefördert wird das Projekt „Frauen*Schutz.Räume“ im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Chancengleichheit.

Hintergrund

Aktuell gibt es keine systematische Erfassung und Analyse des räumlich-baulichen Zustands aller sächsischen Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen sowie keine verbindlichen oder landesweit einheitlichen Mindeststandards für die baulich-räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung von Schutzeinrichtungen Die Notwendigkeit zur Bearbeitung auch dieses Aspekts der Gewaltschutzarbeit ist durch die seit 2018 verbindliche geltende Istanbul-Konvention im Freistaat vorhanden.

Die wenigsten Einrichtungen sind barrierefrei zugänglich, woraus sich Versorgungslücken beispielsweise für psychisch kranke Frauen oder Frauen mit Behinderungen ergeben. Sicherheitsmaßnahmen sind in den Einrichtungen in sehr unterschiedlichem Umfang vorhanden.

Aufgrund der interdisziplinären Ausrichtung der Modellstudie können sowohl die Expertise der Mitarbeitenden der Fachbereiche für Soziale Arbeit und Architektur einfließen.

Mit der Rückführung der Ergebnisse an die Beteiligten wird eine Handlungsgrundlage geschaffen, die den Verwaltungsstrukturen und den Einrichtungsträgern selbst als Ausgangspunkt für bauliche sowie sicherheitstechnische Entwicklungen dienen soll. Aus der Untersuchung gewonnene einrichtungsübergreifende Erkenntnisse sollen veröffentlicht werden und zum bundesweiten Diskurs zu fachlich-baulichen Standards der Frauenhausarbeit beitragen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der verpflichtenden Umsetzung der Istanbul-Konvention leistet das Modellvorhaben einen wesentlichen inhaltlichen und konzeptionellen Beitrag zur Weiterentwicklung des sächsischen Hilfesystems zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und erfüllt gleichzeitig die Aufforderung der Istanbul-Konvention nach stärkerer Verzahnung der Gewaltschutzarbeit mit der wissenschaftlichen Forschung.

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