Am 25. und 26. Mai haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder und der Bundesminister der Justiz zu ihrer 94. Konferenz getroffen, um sich gemeinsam zu länderübergreifenden rechtspolitischen Themen zu beraten. Für Sachsen nahmen Justizministerin Katja Meier und Justizstaatssekretär Mathias Weilandt teil.

Sachsen war mit einer Reihe von rechtspolitischen Initiativen auf der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und der Justizminister vertreten. Hierzu zählen zum Beispiel Vorschläge Sachsens zu bundesrechtlichen Reformen für den effektiveren Schutz des Rechtsreferendariats vor Verfassungsfeinden.

Zudem setzte sich Justizministerin Katja Meier für eine Beibehaltung der Ruhetage im juristischen Examen, für die Verbesserung der Justizstatistiken oder aber für eine Stärkung alternativer Wiedergutmachungsformen im Strafrecht und für eine rechtliche Stärkung des Tierschutzrechts ein.

Justizministerin Katja Meier: „Ich freue mich, dass wir mit einer Reihe von zukunftsweisenden rechtspolitischen Impulsen aus Sachsen auf der diesjährigen Konferenz der Justizministerinnen und der Justizminister vertreten waren. Mir war dabei wichtig, notwendige Reformvorstöße auf Bundesebene weiter voranzubringen. So konnte ich zum Beispiel meine Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern davon überzeugen, sich den sächsischen Vorschlägen zum Schutz vor Verfassungsfeinden im Rechtsreferendariat anzuschließen und sich für einen effektiveren strafrechtlichen Schutz des Tierwohls auszusprechen.“

Effektiver Schutz des Rechtsreferendariats vor Verfassungsfeinden

Die Justizministerinnen und die Justizminister haben auf ihrer Konferenz beschlossen, den Bundesminister der Justiz zu bitten, sinnvolle Regelungsänderungen vorzuschlagen, um das Rechtsreferendariat besser vor Verfassungsfeinden zu schützen. Vor dem Hintergrund zunehmender Bewerbungen von Personen für das Rechtsreferendariat, die die freiheitliche demokratische Grundordnung grundsätzlich ablehnen oder aktiv bekämpfen, schlug Justizministerin Katja Meier bundesrechtliche Änderungen vor, um das Rechtsreferendariat besser vor Verfassungsfeinden zu schützen.

Nach einem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs wurde deutlich, dass zum Beispiel die derzeitigen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung eine Verweigerung der Aufnahme von Verfassungsfeinden in den Vorbereitungsdienst verfassungsrechtlich nicht ohne weiteres zulassen.

Justizministerin Katja Meier: „Verfassungsfeinde haben im Staatsdienst nichts verloren. Das gilt auch für das Rechtsreferendariat! Mit meinem Antrag auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister habe ich erfolgreich erreicht, dass die Justizministerinnen und die Justizminister der Länder den Bundesminister der Justiz bitten, die bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen hierzu einer kritischen Prüfung zu unterziehen und sinnvolle Rechtsänderungen vorzuschlagen. Wer sich aktiv gegen unsere Verfassungsordnung stellt, darf nicht durch den Staat ausgebildet und befähigt werden.“

Beibehaltung des Ruhetags in den juristischen Prüfungen

Sachsen machte sich auf der Konferenz ebenfalls als Berichterstatter für die Beibehaltung des Ruhetags in den juristischen Prüfungen stark. Die Landesjustizprüfungsämter haben in der Vergangenheit gemeinsam beschlossen, dass der zusätzliche Ruhetag zwischen jeweiligen Prüfungstagen zukünftig entfallen soll. Die Justizministerinnen und die Justizminister schlossen sich der sächsischen Initiative an und baten die Prüfungsämter diese Entscheidung nochmal zu überdenken und beauftragten diese, hierzu der kommenden Konferenz zu berichten.

„Ich bedauere die kürzliche Entscheidung der Konferenz der Landesjustizprüfungsämter, an der Streichung des zusätzlichen Ruhetags in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung festzuhalten. Die juristischen Staatsprüfungen verlangen den angehenden Juristinnen und Juristen viel ab. Daher ist es mir wichtig, dass wir ein Prüfungsumfeld haben, dass die physische und psychische Belastung der Prüfungsphase hinreichend berücksichtigt. Hierzu gehören ganz klar auch die Ruhetage“, so Katja Meier.

Bessere Datengrundlagen für ein evidenzbasiertes Strafrecht

Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass der Bund mit den Ländern gemeinsam die Aussagekraft der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken nachhaltig verbessert. Daher legte Sachsen einen Antrag vor, wonach unter anderem das Bundesministerium der Justiz in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern gebeten wird, für eine verbesserte Aussagekraft mit Blick auf die verlaufsstatistische Erfassung aller Stadien des Strafverfahrens einzutreten.

Justizministerin Katja Meier macht hierzu deutlich: „Wir brauchen aussagekräftigere Statistiken zur Kriminalitätsentwicklung und Strafverfolgung. Dies ist die Grundlage für ein modernes, evidenzbasiertes Strafrecht. Bis heute ist eine verlaufsstatistische Erfassung der Stadien des Strafverfahrens aufgrund fehlender bundesgesetzlicher Regelungen nicht möglich. Der Link zwischen der polizeilichen Kriminalstatistik und den Statistiken der Justiz fehlt völlig. Von unserem heutigen Beschluss geht das Signal an den Bundesjustizminister und die Bundesinnenministerin, hier voranzukommen.“

Alternative Wiedergutmachungsverfahren stärken

Die Wiedergutmachung ist ein zentraler Gedanke unseres Strafrechtssystems. Das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht verweisen an verschiedenen Stellen explizit auf die Wiedergutmachung durch den Täter oder die Täterin. Obwohl in Deutschland demnach grundsätzlich ein Rechtsrahmen für die Schadenswiedergutmachung besteht und überwiegend keine Anwendungsbeschränkungen bezüglich der in Betracht kommenden Straftaten besteht, werden die entsprechenden Verfahrensweisen sowohl im Erwachsenen- als auch im Jugendstrafrecht noch nicht in hinreichendem Maße genutzt.

Vor diesem Hintergrund hat sich Justizministerin Katja Meier dafür eingesetzt, dass Potential alternativer Wiedergutmachungsverfahren besser auszuschöpfen. Hierzu schlägt Sachsen vor, dass der bisherige Spielraum zur Nutzung der alternativen Wiedergutmachungsverfahren auf Länderebene besser genutzt und der Erfahrungsaustauch hierzu länderübergreifend verstärkt wird.

„Wir haben das Potential der alternativen Wiedergutmachungsformen noch nicht vollumfänglich ausgeschöpft. In Sachsen haben wir mit unserer Studie zum Täter-Opfer-Ausgleich einen ersten Schritt gemacht, um die Möglichkeiten der alternativen Wiedergutmachungsverfahren im Strafrecht zukünftig noch besser zu nutzen. Wir sollten diese Möglichkeiten nicht ungenutzt lassen, um unsere Gesellschaft friedlicher und konfliktärmer zu machen“, so Katja Meier.

Tierschutz stärken

Sachsen legte zusammen mit Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen einen gemeinsamen Antrag vor, wonach das Tierschutzrecht rechtlich besser und effektiver abgesichert werden soll. In ihrem Antrag bitten sie den Bundesminister der Justiz ein Regelungsvorhaben zur Verbesserung der rechtlichen Durchsetzung des Tierschutzes zu prüfen. Diesem Antrag haben sich die Justizministerinnen und die Justizminister der Länder mehrheitlich angeschlossen und einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Justizministerin Katja Meier: „Wir wollen den Tierschutz stärken. Dazu gehört neben weiteren Maßnahmen auch, dass das Tierschutzrecht in Deutschland besser durchgesetzt wird. Effektiver Tierschutz und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist unsere gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung und zugleich verfassungsrechtlicher Auftrag. Daher muss der Bund, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, jetzt handeln, um Vollzugs- und Regelungslücken im Tierschutz endlich zu schließen.“

Sämtliche Beschlüsse der 94. Konferenz der Konferenz der Justizministerinnen und der Justizminister sind unter https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/index.php abrufbar.

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