Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai unter dem Motto „Zukunft barrierefrei gestalten“ zeigt sich Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Linksfraktion im Bundestag, besorgt über den mangelnden Fortschritt in Bezug auf die Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, insbesondere in der Privatwirtschaft.

Pellmann erklärt: „Trotz vieler Versprechen im Koalitionsvertrag sind bisher keine konkreten Schritte der Ampel-Regierung zur Umsetzung der Barrierefreiheit erkennbar, abgesehen von der Ankündigung der „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ und der Gründung des begleitenden Beirates. Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung endlich handelt und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) überarbeitet, um die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten.“

Pellmann weiter: „Ungeachtet wiederholter Anfragen an die Bundesregierung blieben die Antworten bedauerlicherweise äußerst vage. Die Zeit drängt und die Bundesregierung muss in diesem Jahr konkrete Maßnahmen vorlegen! Wie schon die LIGA Selbstvertretung soeben feststellte: im 15. Jahr nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention müssten wir in Deutschland schon viel weiter sein!“

Hintergrundinformationen vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) bestätigen die Notwendigkeit von Fortschritten in der Barrierefreiheit. Die im November 2022 ins Leben gerufene „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ soll die Barrierefreiheit in Bereichen wie Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales verbessern.

Die Bundesregierung plant, im Rahmen dieser Initiative rechtliche Regelungen weiterzuentwickeln, um die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich voranzutreiben. Dabei sollen auch die Organisationen und Verbände von Menschen mit Behinderungen beteiligt werden.

Sören Pellmann, direkt gewählter Abgeordneter aus Leipzig, verweist auf zehn Anträge aus der vergangenen 19. Wahlperiode, die eine umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zum Ziel hatten. “Bedauerlicherweise wurden diese Anträge damals von der Mehrheit im Bundestag abgelehnt. Wären diese Anträge angenommen worden, würden wir bereits einen deutlichen Schritt weiter sein, was umfassende Barrierefreiheit betrifft!“

Darüber hinaus fordert Sören Pellmann eine Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung, „Wir fordern in § 3a der Arbeitsstättenverordnung umfassende Barrierefreiheit und universelles Design sowie den Standard „angemessene Vorkehrungen“ als Grundprinzipien der Arbeitsstättengestaltung unabhängig davon festzuschreiben, ob Menschen mit Behinderung tatsächlich beschäftigt werden.

Diese Festschreibung sollte sowohl für bauliche, digitale, kommunikative als auch für kognitive Bedingungen des Arbeitsprozesses, einschließlich erforderlicher Arbeitsassistenz, erfolgen. Es geht um eine gesundheitsfördernde Arbeitsraumgestaltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Pellmann ergänzt: „Insbesondere in der Arbeitswelt müssen wir sicherstellen, dass alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeiten und Talente optimal einzubringen. Eine inklusive und barrierefreie Arbeitsumgebung ist nicht nur für Menschen mit Behinderung von entscheidender Bedeutung, sondern auch für die gesamte Belegschaft. Es geht darum, Chancengleichheit zu fördern, Diskriminierung zu verhindern und eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung für alle zu schaffen. Das ist eine wichtige Grundlage für unser Zusammenleben in der Demokratie.“

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar