Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Parkordnung zu verdeutlichen, werden ab dieser Woche im Elfenweg und in der Straße An der Märchenwiese einseitig Parkplätze auf den Fahrbahnen markiert. Dies soll auch dafür sorgen, dass beispielsweise Rettungsfahrzeuge oder die Stadtreinigung jederzeit in diesen engen Straßen fahren und rangieren können. Die Arbeiten sollen bis Ende Oktober abgeschlossen sein. Voraussetzung hierfür ist eine beständige und trockene Witterung.

Michael Jana, Leiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes sagt: „Die Parkstandsmarkierungen sollen für mehr Klarheit sorgen, das hat sich an anderen Stellen der Stadt in engen Straßen bereits bewährt. Es entfallen dadurch keine legalen Parkplätze. Künftig ist das Parken lediglich auf einer Straßenseite vorgegeben, die Rettungs- und Entsorgungswege können so freigehalten werden.“

Laut Straßenverkehrsordnung erlauben die in diesen engen Straßen vorhandenen Fahrbahnbreiten nur einseitiges Parken am Fahrbahnrand. Wenn stattdessen ordnungswidrig auf den Gehwegen geparkt wird, kommt es vor Ort zu Gefahrensituationen: Insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen können nicht barrierefrei und sicher die Straßen queren oder den Gehweg nutzen. Wird in den engen Straßen abwechselnd beidseitig auf der Fahrbahn geparkt, können größere Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge diese nicht mehr befahren.

Auch nachträglich kann das Gehwegparken in diesen Straßenabschnitten nicht angeordnet werden. Zudem gibt es immer wieder Bürgerbeschwerden, die auf unrechtmäßiges Parken und die Behinderung der schwächeren Verkehrsteilnehmer und des fließenden Verkehrs in dem betroffenen Gebiet aufmerksam machen.

Die Markierungsarbeiten in Marienbrunn sind Teil der stadtweiten Mobilitätsstrategie, die unter anderem darauf zielt, den Fußverkehr zu fördern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gehwege sollen demnach prinzipiell freigehalten werden von parkenden Autos. Gedeckt wird dieses Vorgehen unter anderem durch die vom Stadtrat beschlossene Fußverkehrsstrategie sowie durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Bremen, das die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des aufgesetzten Gehwegparkens bestätigt hat. Seit 2021 wurden in Leipzig bereits in über 35 Straßen ähnliche Markierungen aufgebracht, zuletzt im Juli in Alt-Lößnig.

Weitere Informationen gibt es online unter www.leipzig.de/fußverkehr.

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